Abbruch 1247261: 21261 SIFEM portfolio management and business services management
Publiziert am: 23. Februar 2022
SIFEM AG
Um die Armutsbekämpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch lokale unternehmerische Aktivitäten zu fördern, unterstützt SIFEM private Unternehmen in mehr als 70 Entwicklungs- und Schwellenländern, indem sie über Finanzintermediäre Kapital (Eigen- und Fremdkapital) zur Verfügung stellt und Wissen zur Professionalisierung der Unternehmensführung vermittelt. Derzeit belaufen sich die aktiven Verpflichtungen auf mehr als 800 Mio. USD. Zwei separate Anbieter werden gesucht für Portfoliomanagement (PM) und Management von Geschäftsdienstleistungen. Das PM wird die Planung und Management von Investitionen verantworten, welche auf die Entwicklung und auf ESG (Environment, Social, Governance) Aspekte wirken, inklusive Bewertung, Einhaltung von Vorschriften, Risiko-, Liquiditätsmanagement usw. Der Manager für Geschäftsdienstleistungen wird die strategischen und Controlling Funktionen des Verwaltungsrates unterstützen inkl. operativer und administrativer Aufgaben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Es ist kein Zuschlag möglich, da im offenen Verfahren innerhalb der Angebotsfrist kein Angebot eingegangen ist. Das Verfahren wird gemäss Art. 43. Abs. 1, lit. b BöB abgebrochen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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