Ausschreibung 1246931: (22118) 602 602 Sicherheits- und Empfangsdienste EAK / Logos 2

Publiziert am: 23. Februar 2022

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Eidg. Ausgleichskasse EAK

Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) benötigt betriebsnotwendige Sicherheits- und Empfangsdienste im Gebäude Schwarztorstrasse 59 in 3003 Bern.

Grundauftrag: 5'850 Stunden (max.) vom 01.09.2022 bis 31.08.2025.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
  • 79992000: Empfangsdienste
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Februar 2022 Publikationsdatum
23. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

9. März 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. April 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme der ZAS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der ZAS zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an procedures@zas.admin.ch zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

8. April 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme der ZAS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der ZAS zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an procedures@zas.admin.ch zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. September 2022 Geplanter Projektstart
31. August 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
40% ZK02 Qualität Personal
20% ZK03 Qualität Einsatzkonzept

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichende Erfahrung in der Betreuung einer Loge verfügt und bereits Aufgaben ausgeführt hat, die in Umfang und Komplexität mit den im Pflichtenheft beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen aus den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 6) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation, der für den Autrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (Sprachniveau minimum B2) und in französischer Sprache (A2) kommunizieren können.
Der Anbieter bestätigt, dass er nur Mitarbeitende einsetzen wird, welche in deutscher (Sprachniveau minimum B2) und in französischer Sprache (A2) kommunizieren können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung (Anhang 3).

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Akzeptanz der Geheimhaltungsverpflichtung
Der Anbieter ist bereit, die in Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Vertragsentwurf und Geheimhaltungsverpflichtung sind zu unterzeichnen (Anhang 4 und 5).

EK10
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig verfügt.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK11
Haftpflichtversicherung
Die Anbieterin bestätigt, dass sie über eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden verfügt mit einer Mindestdeckung von 10 Mio CHF.
Nachweis
Der Anbieter weist die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem er eine entsprechende Kopie des Versicherungsausweises beilegt. Ausländische Anbieterin legen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung bei, falls der Nachweis nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch vorliegt.

EK12
Konkordat über die Sicherheitsunternehmen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2001/389/de
Der Anbieter bestätigt, dass er die Bestimmungen des Konkordats über die Sicherheitsunternehmen und dessen Richtlinien respektiert/einhält.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen
Der Anbieter ist am geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen gebunden.
Link : GAV für Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen (admin.ch):
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Gesamtarbeitsvertraege_Normalarbeitsvertraege/ Gesamtarbeitsvertraege_Bund/Allgemeinverbindlich_erklaerte_Gesamtarbeitsvertraege/Private_Sicherheitsdienstleistungsbranche.html
Nachweis
Kopie der GAV-Bescheinigung für den Gesamtarbeitsvertrag für die private Sicherheitsbranche oder ein anderes Dokument, das belegt, dass der Anbieter an den besagten GAV gebunden ist.

EK14
Mitgliedschaft VSSU
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine Mitgliedschaft im Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) oder in einem vergleichbaren nationalen oder internationalen Verband verfügt.
Nachweis
Der Anbieter weist die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem er eine entsprechende Kopie der Mitgliedschaft beilegt. Ausländische Anbieter legen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung bei, falls der Nachweis nicht in einer schweizerischen Landessprache oder in Englisch vorliegt. Die ausländischen Anbieter sind selber verantwortlich für den eindeutigen Nachweis der Gleichwertigkeit.

EK15
Strafregisterauszug
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin einen Strafregisterauszug der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden einholen wird und bei allfälligen Einträgen die Auftraggeberin umgehend informieren wird. Ausländische Anbieter müssen eine vergleichbare amtliche Urkunde im Original beilegen, zusätzlich mit amtlicher Beglaubigung, falls die Urkunde nicht vollständig in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sein wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung im Feld "Angaben des Anbieters".

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Eidg. Ausgleichskasse EAK
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
procedures@zas.admin.ch