Ausschreibung 1246329: Betreuung und Bewachung Kasernenstrasse
Publiziert am: 25. Februar 2022
Kantonspolizei Bern
Das historische Gebäude des Amthauses Bern wird in diesem und im nächsten Jahr (2022 und 2023) umfassend saniert. Für das Provisorium werden während dieser Zeit an der Kasernenstrasse in Bern vorübergehend Räumlichkeiten angemietet und an die spezifischen Anforderungen der Staatsanwaltschaft, des Regionalgerichts Bern-Mittelland, der Jugendanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts angepasst. Im Zusammenhang mit dem Provisorium Amthaus sucht die Kantonspolizei Bern ein Unternehmen im Sicherheits-, Ordnungs-, und Bewachungsbereich, welches in der Lage ist, die eingewiesenen Personen in die entsprechenden Zellen zu führen, sie zu bewachen, zu betreuen und für die jeweiligen Übergaben bereitzustellen. Sofern für die eingewiesenen Personen keine polizeiliche Begleitung erforderlich ist, wird diese vom Betreuungs- und Bewachungspersonal zum Anhörungstermin begleitet und danach wieder zurück in den Zellentrakt, respektive in die Zelle begleitet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. März 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
22. April 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 22. April 2022 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden. |
25. April 2022 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 22. April 2022 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden. |
1. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (Art. 12 IVöB 2019). Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Anbieter verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 26 ff. i.V.m. 44 IVöB 2019 vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und Verfügungen nur auf simap.ch zu publizieren (Art. 51 Abs. 1 IVöB 2019 i.V.m. Art. 15 Abs. 7 VRPG) oder brieflich mitzuteilen.
Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich mittels Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
Waisenhausplatz 32
3001 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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