Zuschlag 1238471: Projektdienstleistungen IT-Systeme Covid-19 Impfung
Publiziert am: 13. Januar 2022
Bundesamt für Gesundheit
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Bright Insight GmbH, da sie über das zentrale sehr spezifische technische Wissen im Bereich der Medizininformatik, der betroffenen Stakeholder und der bundesinternen Abläufe verfügt, sodass sie als Einzige in der Lage ist, die geforderten Leistungen effizient zu erbringen. Das Unternehmen hat ausserdem bei der Entwicklung und beim Aufbau der IT-Impfsysteme mitgewirkt. Dadurch kann die Betriebssicherheit der IT-Systeme weiterhin sichergestellt werden. Ein Anbieterwechsel würde hingegen die Betriebssicherheit sowie die dringend erforderliche lückenlose Fortführung der IT-Systeme gefährden. Aus diesen Gründen gibt es keine angemessene Alternative zur Firma Bright Insight GmbH.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.01.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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