Zuschlag 1226615: AR Informatik AG
Publiziert am: 5. November 2021
AR Informatik AG
Begründung : Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
100 | A Unternehmen |
350 | B Technische Lösung |
150 | C Dienstleistungen |
400 | D Investitions- und Betriebskosten |
1000 | TOTAL |
Gemäss detaillierter Definition in Ziffer 3.5. des Pflichtenheftes. Es wird beurteilt:
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.10.2021
4
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen schriftlich beim Obergericht, verwaltungsrechtliche Abteilung, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, angefochten werden. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (gem. Art. 4 Abs. 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bGS 712.1). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und soweit möglich auch die Beweismittel, sind beizulegen.
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Portstrasse 10a
9102 Herisau
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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