Zuschlag 1220513: (21064) 609 Oracle Forms Fachanwendungen
Publiziert am: 28. September 2021
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Los 1 und 2
Den Zuschlag erhält die Firma Diso AG, da:
1. sie als fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Leistungserbringer überzeugen konnte,
2. sie sehr gut aufzeigen konnte, wie die künftige Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung aussehen wird,
3. sie zudem hervorragend bewertete Referenzen eingereicht hat.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK 1.1 Erfahrung in Entwicklungs- und Wartungsleistungen |
700 Punkte | ZK 1.2 Erfahrung im Bereich Warenverkehr im Zollwesen |
300 Punkte | ZK 1.3 Erfahrung im Bereich Stammdaten im Zollwesen |
1000 Punkte | ZK 1.4 Erfahrung im Bereich Message-Broker |
1000 Punkte | ZK 1.5 Erfahrung im Bereich weiterer Produkte in der Entwicklung |
1000 Punkte | ZK 1.6 Erfahrung im Bereich zusätzlicher Komponenten |
3000 Punkte | ZK 1.7 Maximaler Stundensatz |
3000 Punkte | ZK 1.1 Erfahrung in Entwicklungs- und Wartungsleistungen |
1000 Punkte | ZK 1.2 Erfahrung im Bereich Verbrauchssteuer im Zollwesen |
1000 Punkte | ZK 1.3 Erfahrung im Bereich Unix-Mail-Server |
1000 Punkte | ZK 1.4 Erfahrung im Bereich weiterer Produkte in der Entwicklung |
1000 Punkte | ZK 1.5 Erfahrung im Bereich zusätzlicher Komponenten |
3000 Punkte | ZK 1.6 Maximaler Stundensatz |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.09.2021
1
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Los 1
- Grundauftrag: CHF 700'050.00
- Optionen: CHF 1'184'700.00
Los 2
Grundauftrag: CHF 915'450.00
Optionen: CHF 1'507'800.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...