Zuschlag 1217987: F21249 - Bilderfassung von hydrologischen Zeitreihen
Publiziert am: 14. September 2021
Bundesamt für Umwelt BAFU
Den Zuschlag erhält die Firma GBL Gubler AG gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB, die mit ihren fachspezifischen Mitarbeitern und ihrer Hard-/Software vor Ort im BAFU in die internen Arbeitsabläufe eingebunden ist. Die Firma GBL Gubler AG ist mit der Komplexität der Dateiablage und –hierarchie bestens vertraut und kennt deren Bezug zum Bundesarchiv. Aus fachtechnischer Sicht ist ein Anbieterwechsel daher nicht zielführend.
Die Summe dieses Folgefreihänders übersteigt den Auftragswert der ursprünglichen offenen Ausschreibung nicht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.09.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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