Ausschreibung 1206685: 1091 Externe Revisionsstelle

Publiziert am: 30. Juli 2021

BLS AG

Das Mandat des Prüfungsauftrags umfasst die gesetzliche Revision der Jahresrechnung gemäss OR 727ff für folgende Gesellschaften:

- Prüfung der Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER der BLS AG

- Prüfung der Einzelabschlüsse nach schweizerischem Obligationenrecht für die Konzerngesellschaften (gem. Ausschreibungsunterlagen)

- Prüfung der Einzelabschlüsse nach schweizerischem Obligationenrecht folgender Gesellschaften (gem. Ausschreibungsunterlagen)

- Prüfung der Einzelabschlüsse nach jeweiligem Länderrecht für die Konzerngesellschaften: (gem. Ausschreibungsunterlagen)

Gemäss Gesetz und basierend auf den Statuten der BLS AG sowie der Tochtergesellschaften obliegt die Wahl der Revisionsstelle der Generalversammlung.

Im Weiteren umfasst das Mandat die Spezialprüfung Subventionen für die Gesellschaften BLS AG, BLS Netz AG und Busland AG gemäss der Richtlinie des BAV.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erfüllungsort ist Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79212300: Pflichtbetriebsrevision
  • 79212500: Buchhaltungsprüfung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juli 2021 Publikationsdatum
30. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. August 2021 Frist für Fragen

Die Fragen werden via simap-Forum bis am 25.08.2021 beantwortet.

8. September 2021 Abgabetermin 00:00

None

10. September 2021 Offertöffnung

None

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

werden nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1.1 Zulassung
- Die Revisionsstelle erfüllt die Vorschriften der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde für die Schweizer Gesellschaften.
- Die Mandatsleitung und deren Stellvertretung so-wie eine weitere Person sind zugelassene Revisionsexperten nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes.
- Die Firma verfügt über mindestens 10 qualifizierte Mitarbeiter-/innen, welche die fachlichen Qualifikationen als zugelassene Revisorin / zugelassener Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes erfüllen
- Die Revisionsstelle erfüllt die länderspezifischen Vorschriften für die ausländischen Gesellschaften

EK 1.2 Referenzen
- Das Revisionsunternehmen inkl. die Mandatsleitung und deren Stellvertretung kann mindestens zwei Referenzen von vergleichbaren / grösseren Unternehmungen oder der öffentlichen Verwaltung nachweisen, die SAP ERP einsetzen (Zeit-raum 2017-2021).
- Das Revisionsunternehmen inkl. die Mandatsleitung und deren Stellvertretung kann mindestens eine Referenz nachweisen bezüglich Revision von schweizerischen, öffentlichen Verkehrs- oder Eisenbahnunternehmen (Zeitraum 2017-2021).
- Das Revisionsunternehmen inkl. die Mandatsleitung und deren Stellvertretung kann mindestens eine Referenz nachweisen bezüglich Revision von Konzernrechnungen von vergleichbarer Komplexität nach Swiss GAAP FER (Zeitraum 2017– 2021).
- Das Revisionsunternehmen verfügt über Erfahrung im Bereich der subventionsrechtlichen Prüfung gemäss der Richtlinie Spezialprüfung Subventionen des BAV.
- Das Revisionsunternehmen kann je mindestens eine Referenz nachweisen, bezüglich Revision von Gesellschaften in Belgien oder Italien oder bestätigt die Fähigkeit das Know-how für die Revision für die Gesellschaften der BLS bis zum Vertragsbeginn aufzubauen.

EK 1.3 Allgemeine Prüfungen
- Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben OR Art. 727 ff unterliegt die BLS AG der ordentlichen Revision. Für die inländischen Tochter- und Einzelgesellschaften ergeben sich ordentliche oder eingeschränkte Revisionspflichten. Die Prüfung der Konzernrechnung der BLS AG erfolgt nach Swiss GAP FER. Unter Anwendung von FER 31.
Prüfung der Jahresrechnung der Einzelgesellschaften nach den gesetzlichen Vorschriften und unter Einhaltung aller branchenspezifischen und regulatorischen Vorgaben
- Prüfung der Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER
- Spezialprüfung Subventionen nach deren Richtlinien, der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) und sämtlichen regulatorischen Vorgaben.
- Prüfung der Jahresrechnungen der ausländischen Tochtergesellschaften (Italien/Belgien) nach gesetzlichen Vorschriften

EK 1.4 Ort der Auftragsabwicklung
Die Revisionen finden am Hauptsitz in Bern oder den jeweiligen Tochtergesellschaften z.B. in Burgdorf statt. Für Belgien in Antwerpen und Italien in Domodossola.

EK 1.5 Termine / Ressourcenplanung
- Die ordentliche Prüfung und subventionsrechtliche Prüfung der Jahresrechnung haben im Februar bis Mitte März des Folgejahres zu erfolgen.
- Die Zwischenrevisionen erfolgen in den Monaten Juni und November des Rechnungsjahres oder nach Absprache. Die Fixierung des Termins erfolgt frühzeitig in Absprache zwischen Revisionsstelle und Unternehmung und richtet sich primär nach dem Zeitplan der Unternehmung.

EK 2.1 Sprachliche Kompetenzen
- Für die Schweizer Gesellschaften: Die eingesetzten Personalressourcen beherrschen Deutsch in Wort und Schrift (Muttersprache oder Level C1).
- Für die ausländischen Gesellschaften: Englisch (mind. Level C1) zwingend. Deutsch und jeweilige Landessprache (z.B. in Belgien flämisch - jeweils Muttersprache oder Level C1) von Vorteil

EK 2.2 Strategische Ausrichtung
Die Revisionstätigkeit ist für den Anbieter ein strategisches Geschäftsfeld und fällt unter seine Kernkompetenzen

EK 2.3 Qualitätsmanagement
Nachweis für ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem

EK 3.1 Bonität
- Ausgefülltes Formular Selbstdeklaration samt Nachweisen mit Unterschrift
- Beglaubigter Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Jahresrechnungen aus Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten 3 Jahre mit jeweiligem positivem Ergebnis

EK 3.2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF. 10 Mio. für Schäden, zur Deckung der gesetzlichen Haftpflicht.

EK 4.1 Vertretung vor Ort
- Für die Schweiz: Nachweis einer Vertretung in der Schweiz während der Dauer der Vertragserfüllung.
- Für die ausländischen Gesellschaften: Nachweis einer Vertretung im jeweiligen Land während der Vertragserfüllung

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
fabian.amstutz@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1206685 1091 Externe Revisionsstelle