Zuschlag 1206251: Übersetzungsdienstleistungen

Publiziert am: 5. Juli 2021

armasuisse R+S

Aufgrund überdurchschnittlichen Abrufen von Übersetzungsdienstleistungen und des revidierten Beschaffungsrechts, stieg der Bedarf an Übersetzungen derart stark an, dass die vertraglich definierten Kostendächer der aufgeführten Lieferanten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit resp. bis zum Zuschlag der neuen WTO – Ausschreibung ausreichen werden. Deshalb ist eine frühzeitige Erhöhung der Kostendächer notwendig.
BöB Art 21 Abs.2 lit.e


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79530000: Übersetzungsdienste
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Apostroph Bern AG, Bern
CHF 861,600

Apostroph Luzern AG, Zürich
CHF 1,077,000

Inter-Translations SA, Bern
CHF 646,200

Versions Originales Sàrl, Neuchâtel
CHF 1,604,730

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.07.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

armasuisse R+S
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1206251 Übersetzungsdienstleistungen