Zuschlag 1204671: Erklärvideos 2021 - 2026
Publiziert am: 24. Juni 2021
Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) eine gute Punktzahl erreicht und konnte bei der Präsentation überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung der Swissmedic Bedarfs nachweisen. Damit erfüllt sie für Swissmedic die Anforderungen bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden am vorteilhaftesten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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max. 80 Pt. | Erfahrung in der Erstellung von Erklärvideos |
max. 60 Pt. | Erfahrung in der Erstellung von Erklärvideos mit komplexen wissenschaftlichen Inhalten |
max. 50 Pt. | Erfahrung mit der Erstellung von Grafiken/Zeichnungen/Scribbles und digitaler Nachbearbeitung |
max. 50 Pt. | Erfahrung im Storytelling und Skizzieren von Storyboards |
max. 50 Pt. | Erfahrung in der Postproduktion (Sounddesign und Schnitt) |
max. 30 Pt. | Langjährige Erfahrung mit der Erstellung von Erklärvideos |
max. 30 Pt. | Anzahl Mitarbeiter, welche in der Erstellung der Videos eingesetzt werden können und am Entstehungsprozess massgeblich Verantwortung übernehmen |
max. 30 Pt. | Nachweis, dass sie die von Swissmedic geforderten Sprachen (D/F/I/E) für die Vertonung der Videos mit professionellen Sprecherinnen und/oder Sprechern abdecken werden |
max. 20 Pt. | Nachweis, dass die Anbieterin Erfahrung in der Erstellung von Erklärvideos für das regulatorische Umfeld hat |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.06.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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