Zuschlag 1197747: F21174 - Kommunikationskampagne „Schweizer Pärke 2021-2022“
Publiziert am: 19. Mai 2021
Bundesamt für Umwelt BAFU
Aufgrund des durch die bisherige Agentur in den vergangenen Jahren erarbeiteten fundamentalen Wissens zu den Schweizer Pärken und deren Bedeutung für die Schweiz sowie dem stark ausgebauten Kommunikationsnetzwerk, wäre ein Zuschlag an einen neuen Anbieter für die bis Ende 2022 begrenzte Fortführung der Kampagne aus ökonomischer und fachtechnischer Sicht nicht zielführend. Es kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB an den bisherigen Anbieter Metzger Rottmann Bürge Partner AG in Frage. Die Ursprungsbeschaffung im Umfang von CHF 3'200'000 inkl. MwSt. wurde im selektiven Verfahren an die vorgenannte Agentur vergeben. Die Summe der nachgelagerten Folgefreihänder übersteigen den Auftragswert der Ursprungsbeschaffung nicht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.05.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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