Zuschlag 1191441: FA VMON Leitung SW-Pflege und Fachunterstützung 2021-2028
Publiziert am: 14. April 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1: PREIS |
15% | ZK2.1: Leitung SW-Pflege: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen in den Bereichen: Projektmanagement, HERMES, IT, agile IT-Entwicklungsmethodik, etc. anhand von mindestens einem Projekt oder Anwendung nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert. |
5% | ZK2.2: Stellvertreter Leitung SW-Pflege: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen in den Bereichen: Projektmanagement, HERMES, IT, agile IT-Entwicklungsmethodik, etc. anhand von mindestens einem Projekt oder Anwendung nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert. |
15% | ZK2.3: Fachunterstützung: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen und Fachwis-sen im Bereich Verkehrsmonitoring / Verkehrsmanagement anhand von mindestens einem Projekt nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert. |
20% | ZK3.1 Auftragsanalyse. Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Auftragsverständnis, Chancen, Risiken und daraus abgeleitete besondere Herausforderungen, Massnahmen zur Meisterung der besonderen Herausforderungen inkl. Instrumente zur Durchsetzung der Massnahmen, Aufgabenbezogenes Qualitätsmanagement. |
5% | ZK3.2 Organisation und Verfügbarkeit. Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen während den nächsten 3 Jahren durch Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten. Aufzeigen der Aufbauorganisation. |
10% | ZK4: PRÄSENTATION. Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-3 aufgeführten Punkte. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in den Projektsprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Die Teilnahme von am Projekt nicht beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters ist ausgeschlossen. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 22.02.2021 bis 26.02.2021 in den Räumlichkeiten des ASTRA oder per Videokonferenz statt. Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 30‘, Fragen Vergabestelle 25‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin. |
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit ganzen Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.03.2021
1
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
-
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41584629411
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...