Zuschlag 1183101: Schwerverkehrsmanagement – Beschaffung Verkehrsdienst Südostschweiz
Publiziert am: 24. März 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Seine Offerte überzeugt durch einen angemessenen Preis in Verbindung mit einer guten Erfüllung der übrigen Zuschlagskriterien.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20 | ZK1: REFERENZPROJEKTE; GEWICHTUNG 20% Vergleichbarkeit von Referenzprojekten mit dem vorliegenden Projekt (innerhalb der letzten 5 Jahre, grösser 250'000 CHF), Schwerpunkte sind Erfahrungen im Schwerverkehr, Triage der LKW, Ordnungs- und Parkdienst. Es sind auskunftsberechtigte Ansprechpersonen anzugeben. Es können zwei Referenzprojekte zum Erfahrungsnachweis eingereicht werden, die zur Bewertung herangezogen werden. Beurteilung: Bewertung vorhandener Erfahrung in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung. |
20 | ZK2: AUFTRAGSANALYSE; GEWICHTUNG 20% Es ist eine Auftragsanalyse (max. 2 A4 Seiten Beschrieb) abzugeben in der Folgendes aufgezeigt wird: •Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung der geografischen Diversität und der geforderten Einsatzbereitschaft sowie Organisation des Pikettdienstes (50%) Es ist darzulegen, wie der Anbieter innerhalb der geforderten Einsatzbereitschaftszeiten das geforderte Personal in den jeweiligen Warteräumen einsatzbereit vor Ort hat. •Ansprechpartner mit Kontaktangaben (10%) •Darlegung der zentralen Erreichbarkeit und Betrieb einer Alarmzentrale 24/7 (30%) •Einfaches Organigramm Projekt (10%) |
20 | ZK3: SCHLÜSSELPERSONEN (MANDATSVERANTWORTLICHE); GEWICHTUNG 20% Bewertet wird die Qualifikation/ Fachkompetenz bezüglich der Anforderungen der vorgesehenen Mitarbeiter. Anzugeben ist: 3.1. ein Ansprechpartner (Einsatzleiter) vor Ort (80% Gewichtung) mit 2 dem Projekt vergleichbaren Referenzen, Sprachkenntnis deutsch (italienisch und weitere Sprachen zur Kommunikation im Grenzüberschreitenden Verkehr von Vorteil), Abgabe Lebenslauf und Auftragsspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung. 3.2. ein zentraler Projektleiter (Administration) innerhalb der Organisation (20% Gewichtung) mit Weisungsbefugnis gegenüber Ansprechpartner vor Ort und Auskunftskompetenz gegenüber Auftraggeber (Sprachkenntnis deutsch, italienisch von Vorteil), Abgabe Lebenslauf, Stellung/Funktion innerhalb der Organisation und die Auftragsspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung. |
40 | ZK4: PREIS; GEWICHTUNG 40% Bereinigte Angebotssumme gem. beiliegendem «Preisangebot für Dienstleistungen» Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.03.2021
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Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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