Zuschlag 1166345: Krankenversicherung Personen im Asylbereich, VA und Nothilfebezug
Publiziert am: 30. November 2020
Amt für Integration und Soziales, Abteilung Asyl und Flüchtlinge / Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst
Gemäss geltendem Recht besteht für Personen, die ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt haben und Personen, welchen vorübergehender Schutz gewährt wurde sowie Personen, für welche die vorläufige Aufnahme verfügt wurde eine generelle Versicherungspflicht. Diese umfasst die obligatorische Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung; SR 832.10) unter Einschluss des Unfallrisikos. Um den einschlägigen rechtlichen Vorgaben nachzukommen und die administrativ anspruchsvolle Abwicklung aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem möglichst zweckmässigen Rahmen zu halten, wird eine speziell ausgestaltete Lösung via Kollektiv-Versicherungsvertrag angestrebt. Zur Sondierung des relevanten Marktes wurde vor der potentiellen Durchführung eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens im Zeitraum vom 11.03.2020-31.03.2020 ein Request for Information (RFI) publiziert (vgl. Projekt-Nr. 201250 / Meldung-Nr. 1123493). Hierbei hat ausschliesslich der Zuschlagsempfänger und gleichzeitig Ist-Versicherer Interesse am Abschluss einer an die neuen Bedürfnisse der kantonalen Institutionen angepassten Versicherungslösung bekundet. Daher erfolgt per 01.01.2021 eine freihändige Vergabe der oberhalb erwähnten und im Zuge des veröffentlichten RFI detailliert beschriebenen Leistungen (analog Art. 29 Abs. 2 Bst. d ÖBV).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.10.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münsterplatz 12
3011 Bern
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