Zuschlag 1165061: BKS-1151 Lieferung von Zuordnungsdaten für die Scannerdaten 21-25
Publiziert am: 23. November 2020
Bundesamt für Statistik
Nur die Nielsen Company (Switzerland) AG ist bereit, dem BFS die erwünschten elektronischen Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Die Zuordnung jedes Artikels erfolgt von geübten Mitarbeitern einzeln und ist somit mit viel Arbeit verbunden. Da der Schweizer Markt klein ist macht es für Konkurrenten wirtschaftlich keinen Sinn für diese Dienstleistung zu konkurrieren. Auch die die Marktforschungsunternehmen, die potentiell in der Lage wären diese Dienstleistung bereit zu stellen, bestätigten, dass nur die Nielsen Company (Switzerland) AG den Service anbietet. Aus diesem Grund kommt nur die Nielsen Company (Switzerland) AG als Zuschlagsempfänger in Frage.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.11.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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