Zuschlag 1153307: Leitung Immobilienmanagement a.i.

Publiziert am: 14. Oktober 2020

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude

Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, lit. f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

RB Baumgartner AG, Münchenbuchsee
CHF 250,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

01.02.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

Der für den Bereich IM verantwortliche Co-AV hat das AGG per anfangs November 2019 verlassen. In Folge der Dringlichkeit der anstehenden Themen im Bereich Immobilienmanagement wurde die Leitung des Bereichs Immobilienmanagement befristet durch die BR Baumgartner AG extern besetzt. Weil bis im Frühjahr 2020 keine neue Führung für end Bereich Immobilienmanagement rekrutiert wurde und zwischenzeitlich der Entscheid gefallen ist, zuerst die Stelle des Amtsvorstehers zu besetzen, wurde beschlossen das Mandat für die Leitung Immobilienmanagement a.i. zu verlängern. Der Auftragswert insgesamt übersteigt den Schwellenwert des offenen bzw. selektiven Verfahrens (gemäss Interkantonale Vereinbarung des öffentlichen Beschaffungswesen Anhang 2 IVöB, Art. A2-1). Die Verlängerung des Auftrags erfolgt aus folgenden Gründen trotzdem im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen(ÖBV, BSG731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterungen bereits erbrachter Leistungen des ursprünglichen Anbieters vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die temporäre Besetzung aufgrund der Komplexität der Geschäfte und der dadurch bedingten langen Einarbeitungsdauer nicht sinnvoll und kostengünstiger durch eine andere Person wahrgenommen werden kann.


Kontakt

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 031 633 34 11
E-Mail-Adresse:  
info.agg@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1153307 Leitung Immobilienmanagement a.i.