Zuschlag 1152913: Glattalbahn Etappe 2A / Stab Recht
Publiziert am: 5. Oktober 2020
VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Im Projekt "Glattalbahn-Verlängerung Kloten" waren im Rahmen des Vorprojektes (2018- Anfang 2020) rechtliche Abklärungen insbesondere im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Landerwerb durchzuführen. Mit der ab Herbst 2020 vorgesehen zweiten Projektierungsphase (SIA-Phasen 32-41) sind diese Dossiers aufzuarbeiten und es ist das Plangenehmigungsverfahren inkl. Landerwerb bzw. Einspracheverhandlungen durchzuführen und allfällige Beschwerdeverfahren zu begleiten. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens erfolgt der Zuschlag für die in Frage stehenden rechtlichen Dienstleistungen an die bereits im Vorprojekt mit diesen Leistungen betraute Zuschlagsempfängerin (§ 10 Abs. 1 lit. f SubV). Die VBG behält sich vor, das Mandat auf die Folgephasen SIA 51-53 zu erstrecken.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.09.2020
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Sägereistrasse 24
8152 Glattbrugg
Telefon: 044 809 56 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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