Zuschlag 1126453: (20028) 317 Broschüren "Haushaltsbudgeterhebung (HABE)"
Publiziert am: 23. März 2020
Bundesamt für Statistik BFS
Den Zuschlag erhält die Firma Mikro + Repro AG. Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den günstigsten Preis sowie durch die ausgezeichnete Nachhaltigkeit und ökologische Produktion.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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75% | ZK1 Gesamtkosten |
15% | ZK2 Nachhaltigker Produktionsprozess |
7% | ZK3 Termin |
3% | ZK4 Gliederung und Vollständigkeit des Angebotes |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.03.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 169'117.20
- Optionen: CHF 112'744.80
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 15 32
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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