Zuschlag 1112145: Ci_Beschaffung Übernahme Projektleitung OPTIMA IM

Publiziert am: 18. Dezember 2019

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude

Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, Bst. f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79421200: Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

RB Baumgartner AG, Münchenbuchsee
CHF 420,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.12.2019


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

Begründung Zuschlagentscheid:
In Folge der Dringlichkeit der anstehenden Themen im Bereich Immobilienbereich wurde die a.i. Leitung des Bereichs temporär auf Ende 2019 befristet durch die BR Baumgartner AG extern besetzt. Im Rahmen von mehreren Prüfungen der FK wurden im Bereich Immobilienmanagement Optimierungsbedarf eruiert. Im Rahmen des Projekts Optima IM werden dieses Verbesserungspotential erarbeitet und erschlossen. Durch den Weggang des Co-Amtsvorstehers wurde beschlossen, das Projekt Optima IM bei der a.i Leitung des Bereiches Immobilienmanagement zu verorten.
Der Auftragswert übersteigt den Schwellenwert des offenen bzw. selektiven Verfahrens (gemäss Interkantonale Vereinbarung das öffentliche Beschaffungswesen Anhang 2 IVöB, Art. A2-1). Der Zusatzauftrag erfolgt aus folgenden Gründen trotzdem im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn Erweiterung bereits erbrachter Leistungen des ursprünglichen Anbieters vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, weil die temporäre Besetzung aufgrund der Komplexität der Geschäfte und der dadurch bedingten langen Einarbeitungsdauer nicht sinnvoll und kostengünstiger durch eine andere Person wahrgenommen werden kann.


Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 031 633 34 03
E-Mail-Adresse:  
info.agg@bve.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1112145 Ci_Beschaffung Übernahme Projektleitung OPTIMA IM