Zuschlag 1109769: Projektleitung EM
Publiziert am: 5. Dezember 2019
Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM)
Zur Umsetzung der Elektronischen Überwachung im Strafvollzug (sog. Electronic Monitoring oder kurz EM) haben die Kantone am 15. November 2019 einen Verein (im Folgenden „Verein EM“) gegründet. Diesem kommt die Aufgabe zu, die erforderlichen technischen Einrichtungen für das EM zu beschaffen und das EM zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Das Mandat für die Projektleitung und Fachberatung EM wird mit dieser Publikation an die Künzler & Partners SA vergeben. Der erst gerade gegründete Verein EM verfügt weder über das erforderliche Knowhow, noch über die erforderlichen Ressourcen, um diese Aufgaben derzeit selbst wahrzunehmen. Die Zuschlagsempfängerin hat bereits die KKJPD in dieser Angelegenheit beratend unterstützt. Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um einen Zusatzauftrag an den ursprünglichen Anbieter, da einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers in der jetzigen Phase des Projekts wäre mit sehr grossen Risiken für das Projekt verbunden und würde zu schwierigen Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten führen. Demnach ist auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags und des Knowhows der Auftragnehmerin einzig diese in der Lage, den Auftrag zu erbringen. Der Auftrag geht demnach gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) an die Zuschlagsempfängerin. Im Weiteren sprechen Gründe der Dinglichkeit (Art. 7 Abs. 3 Bst. d ÖBV) für die Freihandvergabe. Da der Verein EM erst gerade gegründet wurde, konnte er den Auftrag nicht früher ausschreiben bzw. vergeben. Schliesslich bestehen für die freihändige Auftragsvergabe Gründe der öffentlichen Sicherheit.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.12.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Der Verein Electronic Monitoring (Verein EM) behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die subjektive Unterstellung des Vereins unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten.
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Haus der Kantone, Speichergasse 6
3001 Bern
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