Zuschlag 1104873: Krankentaggeldversicherung per 01.01.2020
Publiziert am: 8. November 2019
Kantonsspital Aarau AG
Die SWICA Krankenversicherung AG hat für Variante A den tiefsten Preis offeriert und erfüllt das Anforderungsprofil mit sehr gutem Resultat - das Angebot entspricht damit dem wirtschaftlich günstigsten. Gegenüber der Variante B bietet die gewählte Variante A zusätzliche und längerfristige Sicherheiten hinsichtlich der Höhe des Risikotransfers an den Anbieter, welche von der Vergabestelle als attraktiv beurteilt werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.11.2019
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Ziffer 1: Gegen die Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau) Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
Ziffer 2: Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie einen Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Ziffer 3: Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Ziffer 4: Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
Ziffer 5: Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Tellstrasse
5000 Aarau
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