Ausschreibung 1093895: Vermarkter WebKo Flächen
Publiziert am: 29. Januar 2020
Post CH AG für PostNetz und PostAuo AG
Gegenstand der Beschaffung ist die Vermarktung der Werbe- und Kommunikationsflächen der Post CH AG.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Online-Evaluationstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | * **************************************************Wichtiger Hinweis************************ |
11. Februar 2020 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 11.02.2020 zu stellen. |
13. März 2020 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
13. März 2020 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
zwei Mal um jeweils maximal zwölf Monate
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
48% | Erfüllung der Anforderungen |
2% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
zwei Mal um jeweils maximal zwölf Monate
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
48% | Erfüllung der Anforderungen |
2% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
zwei Mal um jeweils maximal zwölf Monate
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
48% | Erfüllung der Anforderungen |
2% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Geheimhaltungsvereinbarung
2.6 AGBs für Dienstleistungen
2.7 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.8 E-Rechnung
2.9 SAP Ariba-Netzwerk
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den besten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Als Basis werden Einzellose ausgeschrieben. Zusätzlich sind Loskombinationen und die Option Gesamtpaket vorgesehen.
Es werden folgende 3 Einzellose ausgeschrieben:
1. Los digitale Flächen PostNetz
2. Los digitale Flächen PostAuto
3. Los analoge Flächen PostAuto
Die Anbieter können für jedes einzelne Los ein Angebot einreichen (Anhang Nr. 09 Preisblatt). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, pro Los, für die nachfolgend aufgeführten Loskombinationen resp. das Gesamtpaket aller Lose ein Angebot einzureichen.
Die Loskombinationen für die Flächen der Post CH AG sind:
- Stufe 1: Angebot für ein einzelnes Los
- Stufe 2: Digitale Flächen: Lose 1 und 2 oder Werbeflächen PostAuto: Los 2 und 3
- Gesamtpaket Fremdwerbeflächen
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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