Ausschreibung 1056239: (18263) 805 Erneuerbar Heizen

Publiziert am: 24. Januar 2019

Bundesamt für Energie BFE

Das Bundesamt für Energie (BFE) als Auftraggeber sucht eine längerfristige Zusammenarbeit mit einer Full-Service-Agentur zur Umsetzung des Programms „erneuerbar heizen 2019–2024“.
Ein wichtiger Teil der Ausschreibung ist nebst den klassischen Aufgaben einer Full-Service-Agentur die Organisation, Begleitung und Durchführung nationaler Baumessen. Der Projektstart ist im Sommer 2019 vorgesehen, das Programm „erneuerbar heizen“ startet im Januar 2020 an der Swissbau Focus.
Die Schweizer Bevölkerung wird zum Thema „erneuerbar heizen“ informiert und sensibilisiert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Agentur des Zuschlagsempfängers sowie in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle in Ittigen bei Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79342000: Marketing
  • 79341400: Werbekampagnen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Januar 2019 Publikationsdatum
24. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

8. Februar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. März 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. März 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juni 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3'500 Punkte ZK01 Kommunikationsleistungen
1'000 Punkte ZK02 Organisation und Kommunikation Baumessen
500 Punkte ZK03 Event und Standbau
3'000 Punkte ZK04 Preis
2'000 Punkte ZK05 Anbieterpräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister; nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland; vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK02 Verfahrensgrundsätze / Lohngleichheit
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 5).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung/Zertifikat ist einzureichen
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben/Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03 Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis:
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK04 Erfahrung/Referenzen Programm
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung als Full-Service Agentur in Projekten und weist dies wie folgt nach:
- Referenzauftrag 1 ist mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (Beratung, Konzeption, Ausführung und Kontrolle/Administration von Kommunikationsleistungen mit Einsatz von relevanten Kommunikationsinstrumenten, print, elektronisch/digital), Umfeld (Gebäudetechnik/Energie oder Technologiebereich), Umfang (Mindestdauer zwei Jahre) und Komplexität (Konzernstruktur oder öffentliche Verwaltung mit heterogenen Stakeholdern (Kantone, Gemeinden, Fachverbände, Dachorganisationen), national, d. h. in mindestens zwei Sprachregionen) vergleichbar.
- Referenzauftrag 2 beschreibt ein Projekt, welches die Vorgaben gemäss Art und Umfang (wie Referenzauftrag 1) jedoch zusätzlich mindestens zwei Messeauftritte beinhaltet.
- Referenzauftrag 3 kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss aber ein Online-Kommunikationsprogramm beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss dabei im Business-to-Business (B2B) Umfeld und mindestens eine im Business-to-Consumer (B2C) Umfeld ausgeführt worden sein.
Mindestens eine Referenz muss dabei in zwei Sprachen (Deutsch/Französisch) ausgeführt worden sein.
Die Referenzen dürfen nicht vor 2014 abgeschlossen worden sein.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Schriftlicher Nachweis der Referenzen gemäss Anhang 3 und Beilegen der wichtigsten Unterlagen (Visuelle Umsetzung, Kommunikationskonzept und Massnahmenplan). Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK05 Erfahrung/Referenzen Messen
Dasjenige Unternehmen (Anbieter bzw. Subunternehmer), welches für die in der Folge aufgeführten Leistungen vorgesehen ist, verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau, in der Eventbetreuung und in der Logistik im Zusammenhang mit Bau- und/oder Immobilienmessen.
- Er weist seine Erfahrung anhand eines Referenzauftrags 1 nach, welcher hinsichtlich Art (Konzipierung, Organisation, Standbau und Durchführung von Bau- und/oder Immobilienmessen), Umfeld (Gebäudetechnik / Energie oder Technologiebereich) und Umfang (Mindestens eine nationale Baumesse) mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist.
- Referenzauftrag 2 zeigt die Erfahrung des Anbieters in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen und Workshops im Rahmen einer Bau- und/oder Immobilienmesse mit mindestens 100 Teilnehmern inkl. Catering und mindestens zwei Workshops mit mindestens 30 Teilnehmern inkl. Catering.
Die Referenzen dürfen nicht vor 2014 abgeschlossen worden sein.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Schriftlicher Nachweis der Referenzen gemäss Anhang 3 und Beilegen der wichtigsten Unterlagen (Umsetzungskonzept und Messedokumentation).
Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK06 Personelle Ressourcen
Der Anbieter und allfällige Subunternehmer verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag – wie im Pflichtenheft umschrieben – erfüllen zu können.
Nachweis:
Ein Organigramm der Organisation zur Auftragserfüllung ist beizulegen. Im Organigramm muss sichtbar sein, welche Abteilungen vorhanden bzw. involviert sind. Weiter muss ersichtlich sein, für welche Tätigkeiten Subunternehmer beauftragt werden.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn für sämtliche Leistungen gemäss Pflichtenheft die Ressourcen (intern oder extern) nachvollziehbar ausgewiesen werden.

EK07 Ansprechpartner Eskalationsverfahren
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Geschäftsleitung), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Ausgefülltes Formular Ansprechpartner, Kommunikations- und Messefachpersonen/Eventmanager (Anhang 4).

EK08 Full-Service Agentur
Der Anbieter bestätigt, dass er alle Aufgaben einer Full-Service Agentur, wie Strategieplanung, Beratung, Realisierung und Nachverfolgung eines Kommunikationsprogramms und Messeauftritte (erfüllt, auch durch Beizug Subunternehmen) erfüllt. Dies sowohl zum Durchführen von Offline- als auch Online-Kommunikationsprogrammen.

EK09 Messebau und Eventorganisation
Der Anbieter oder seine Subunternehmer bestätigen, über integrierte Abteilungen für die Bereitstellung und Programmierung digitaler Medien (AR/VR) und zur Herstellung von modularen Messeständen zu verfügen.

EK10 Sprachkompetenzen Agentur
Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass er bereits Kommunikationsprogramme und Messeauftritte in mindestens zwei Amtssprachen (DE, FR und/oder IT) professionell organisiert und durchgeführt hat.
Nachweis:
Zwei Arbeitsbeispiele des Anbieters aus den vergangenen fünf Jahren.

EK11 Mehrkanal-Kompetenz Agentur
Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass er bereits Kommunikationsprogramme offline aber auch online mit den gängigen digitalen Hilfsmitteln (Web, Social Media, Applikationen (Apps) und Banner) professionell produziert und Messeauftritte konzipiert hat.
Nachweis:
Anbieter zeigen auf, dass die digitale Kompetenz für Online-Kommunikationsprogramme in ihrer Agentur intern zur Verfügung steht (digitale Abteilung).

EK12 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und / oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, folgende AGBs zu akzeptieren:
- AGB für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- AGB für die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016 )
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html.
Anbieter, die Änderungen anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK14 Kostendach
Der Anbieter bestätigt, dass der Umfang des eingereichten Angebots den Wert des von der Bedarfsstelle vorgegebenen Kostendachs (Grundauftrag CHF 2'500'000.— [inkl. MwSt.], Option jährlich CHF 1’500'000.— [inkl. MwSt.]) nicht übersteigt. Das gesamte Kostendach inkl. den vier Optionen beträgt CHF 8'500'000.— inkl. MwSt.
Im Weiteren verpflichtet sich der Anbieter, bei einem allfälligen Zuschlag die in seinem Angebot offerierten Beträge zweckgebunden einzusetzen und das Kostendach zwingend einzuhalten.
Die Bedarfsstelle behält sich vor, das jährliche Kostendach an mögliche Sparmassnahmen des Bundes anzupassen und Optionen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

EK15 Kooperation mit bestehenden Partnern des BFE
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit "MCH bzw. IEU" im Bereich der Messen und mit der Medienagentur "Mediatonic" im Bereich Medienpläne und Medienbuchungen.

EK16 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Insbesondere Ziffer 11.4 zum "Schutzrecht" des Rahmenvertragsentwurfs ist zu akzeptieren.

EK17 Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen) als Sitzungsort für die ersten neun Monate ab Vertragsbeginn (Verlängerung durch die Auftraggeberin bleiben vorbehalten) zu akzeptieren und dort 1x pro Woche an Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachfolgende Sitzungen werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart – der Sitzungsort bleibt der Standort des BFE.

EK18 Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er termingerecht bis Januar 2020 in der Lage ist, sowohl die für den Start des Programms erforderlichen Kommunikationsdienstleistungen, die Umsetzungsplanung sowie den Messstand am Swissbau Focus 2020 bereitzustellen.

EK19 Sprachen
Der Anbieter setzt für Rollen (insbesondere KFP, Messe-/ Eventfachperson), die in Kontakt mit dem BFE und BFE-externen Messe- sowie Eventverantwortlichen, Personen ein, die in deutscher und französischer Sprache mündlich wie schriftlich kommunizieren können.
Nachweis:
1. Benennung der entsprechenden Personen inkl. Rollenbezeichnung.
2. Schriftlicher Nachweis, dass die oben aufgeführten Personen sich in deutscher und französische Sprache sowohl mündlich, wie auch schriftlich verständigen können (eine Sprache mindestens C1 oder gleichwertig und die andere Sprache mindestens B2). Dies anhand des entsprechenden Diploms des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen sowie die als nicht genügend spezifizierten Bedarf definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1056239 (18263) 805 Erneuerbar Heizen