Zuschlag 1050625: Organe de révision pour compenswiss
Publiziert am: 1. Dezember 2018
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) im Aufbau
Nach Bewertung der eingegangenen Offerten wurden zwei Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Der Zuschlagsempfänger hat insbesondere mit seinem Wissen und seiner Erfahrung aus den Bereichen überzeugt, die in den Geltungsbereich des Abschlussprüfers fallen. Daraus folgt, dass das von diesem Unternehmen unterbreitete Angebot wirtschaftlich als vorteilhafter angesehen werden kann und das Mandat, das Gegenstand der Ausschreibung ist, gemäß dem BöB dem Zuschlagsempfänger zugesprochen wird.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
6.66 % | Zertifizierungen des leitenden Prüfers |
10 % | Die, das erforderliche Minimum überschreitende Erfahrung des Hauptrevisors |
6.66 % | Erfahrung des Bieters bei der Prüfung von Pensionskassen |
6.66 % | Durchschnittlicher Erfahrungsstand des Teams |
10 % | Kenntnis der einschlägigen Rechnungslegungsnormen |
10 % | Arbeitsansatz |
6.66 % | Qualitätsmanagement |
10 % | Qualität der Präsentation der Offerte |
33.33 % | Preis |
Die Gesamtzahl der Punkte, die sich aus den Zuschlagskriterien ergibt, beläuft sich auf 3000. Dies bedeutet, dass die Gewichtung der Punkte auf einer 100%-Basis Bruchzahlen ergeben (6.66 und 3.33), die in der Berechnung der Gesamtpunktzahl als unendlich betrachtet werden müssen. Die detaillierte Beschreibung der Zuschlagskriterien des vorliegenden Verfahrens befinden sich im Anhang 6 des zugehörigen Pflichtenhefts
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.11.2018
2
Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben sich freiwillig dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in verschiedenen Bereichen unterstellt. Die vorliegende Ausschreibung unterliegt daher nicht dem BöB, aber hält sich freiwillig an dessen Grundätze. Dies bedeutet, unter anderem, dass keine Beschwerden gegen Entscheide der Auftraggeberin zulässig sind. Die Ausschreibung ist nicht dem GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag unterstellt. Die Ausschreibung erwähnt daher keine Rechtsmittelbelehrung.
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1204 Genf
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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