Zuschlag 1016889: Werk- und Dienstleistungsvertrag über die Werbestrategie, den Unterneh
Publiziert am: 16. April 2018
Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich
Einzig Ruf Lanz Werbeagentur AG ist derzeit im Sinne von Paragraph 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) aufgrund der Rechte an geistigem Eigentum sowie der Austauschbarkeit schon vorhandener Dienstleistungen in der Lage, die Werbestrategie und den Unternehmensauftritt einschliesslich Werbung für die Personalrekrutierung in der bisherigen Art und Weise fortzuführen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.04.2018
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Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Luggwegstrasse 65
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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