Ausschreibung 993375: Hochhaus Im Roggebode 5, Submissionsverfahren Planergruppe
Publiziert am: 10. November 2017
Stadt Baden, Liegenschaften
Die Bauherrschaft beabsichtigt eine bewährte und eingespielte Planergruppe für die Ausführungsplanung und die Umsetzung der Sanierung zu beauftragen. Die Planergruppe sollte bereits analoge Sanierungen während des Wohnbetriebes erfolgreich realisiert haben.
Ein Baubewilligungsantrag für die Sanierung muss nicht gestellt werden. Eine Brandschutzbewilligung für Lüftungskanäle, Küchen- und Badabluft, sowie der Einbau der Brandschutzklappen muss bei der Aargauische Gebäudeversicherung beantragt werden. Die Sanierung der 72 Wohnungen erfolgt im bewohnten Zustand. Kalkuliert ist, jeweils 8 bis 10 Wohnungen zusammen zu sanieren. Für jede Wohnung ist ein Zeitrahmen von 6 Wochen veranschlagt.
Vorgängig der Sanierung gilt es durch die Planergruppe eine Informationsplattform für die Mieter einzurichten und die Mieter während der Sanierung zu begleiten.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Hochhaus |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. November 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | None |
18. Dezember 2017 | Abgabetermin 16:00 | Die Unterlagen müssen im Doppel bis zum 18. Dezember 2017 / 16:00 Uhr unter der aufgeführten Adresse eingetroffen sein. |
19. Dezember 2017 | Offertöffnung | Die Unterlagen müssen im Doppel bis zum 18. Dezember 2017 / 16:00 Uhr unter der aufgeführten Adresse eingetroffen sein. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
15% | Schlüsselpersonen |
30% | Auftragsanalyse |
50% | Preis Planergruppenhonorarofferte |
05% | Präsentation der Offerte |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Rathausgasse 5
5401 Baden
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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