Ausschreibung 991957: Sicherheitsanalysen Etappe 3 SGT / RBG
Publiziert am: 17. November 2017
Nagra
Im Rahmen der Etappe 3 des SGT sind für die geologischen Standortgebiete ZNO, NL und JO sicherheitstechnische Berechnungen (Dosisberechnungen) für das HAA-, SMA- bzw. für ein Kombilager als Input für den sicherheitstechnischen Vergleich der Standortgebiete durchzuführen und die Ergebnisse in einem sicherheitstechnischen Bericht darzulegen. Der Bericht zum sicherheitstechnischen Vergleich begründet die Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche für das HAA- und das SMA-Lager bzw. für das Kombilager. Für die gewählten Standorte für das HAA- und das SMA-Lager bzw. für das Kombilager ist durch die Nagra ein umfassender Sicherheitsnachweis auszuarbeiten. Dazu sind die entsprechenden Modellierungsarbeiten durch die Auftragnehmerin durchzuführen. Parallel zu diesen Arbeiten sind radiologische Betriebssicherheitsanalysen durchzuführen.
Weitere Informationen können aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bei der Auftragnehmerin und in Wettingen Kt. Aargau bei der Auftraggeberin. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. November 2017 | Publikationsdatum | |
17. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können bei George Wewerka (george.wewerka@nagra.ch) bestellt werden. Die Ausschreibungsunterlagen werden nur den Anbieterinnen übermittelt, die vorab die Vertraulichkeitserklärung unterschrieben und eingereicht haben. Die Vertraulichkeitserklärung kann auf simap.ch heruntergeladen oder bei George Wewerka bestellt werden. |
15. Januar 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Dezember 2017 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zur vorliegenden Ausschreibung können anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 08.12.2017, 24:00 Uhr, gestellt werden. |
16. Januar 2018 | Abgabetermin 16:00 | Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 16.01.2018, 16:00 Uhr – bei der Nagra eingereicht sein (es gilt nicht der Poststempel). |
17. Januar 2018 | Offertöffnung | Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 16.01.2018, 16:00 Uhr – bei der Nagra eingereicht sein (es gilt nicht der Poststempel). |
1. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | Z1: Qualifikation der beiden Modellierer 1 + 2 (Ausbildung, Erfahrung, Referenzliste, je 2 Referenzprojekte): |
30% | Z2: Preisangebot: |
15% | Z3: Qualifikation und Infrastruktur der Firma (Besetzung des Fachspezialisten-Pools, Computerinfrastruktur, Sicherheit/Zutrittskontrolle): |
20% | Z4: Präsentation durch die beiden Modellierer 1 + 2: |
Zulassungsbedingungen
Eine Bietergemeinschaft (ARGE), bestehend aus maximal zwei Anbietern ist zugelassen. Die federführende Anbieterin muss hierbei genannt werden. Die Modellierer 1 + 2 dürfen nicht aus verschiedenen Firmen stammen.
EK1: Solide Kompetenzen des angebotenen Teams in der Modellierung für radiologische Langzeitsicherheitsanalysen und radiologische Betriebssicherheitsanalysen für geologische Tiefenlager in tonigen Wirtgesteinen mit deterministischen und probabilistischen Modellen (Schwerpunkt: Radionuklidtransport im Nahfeld, in der Geosphäre und in der Biosphäre); inkl. (i) Entwicklung von entsprechenden Rechencodes und (ii) Datenmanagement (umfangreiche Input- / Output-Datensätze). Dazu gehört auch die ausgewiesene Fähigkeit, zeitnah nach Auftragserteilung benutzerfreundliche Datenbanken zu erstellen.
Nachweis: Je ein vergleichbares Referenzprojekt für radiologische Langzeitsicherheitsanalysen und radiologische Betriebssicherheitsanalysen aus den letzten 10 Jahren. Falls mit einer gemeinsamen Referenz aus den letzten 10 Jahren sowohl die Langzeitsicherheitsanalysen als auch die Betriebssicherheitsanalysen abgedeckt werden können, kann auch nur ein vergleichbares Referenzprojekt angegeben werden.
EK2: Erfahrung mit radiologischen Langzeitsicherheitsanalysen und radiologische Betriebssicherheitsanalysen für geologische Tiefenlager für (i) abgebrannte Brennelemente, (ii) verglaste hochaktive Abfälle, (iii) langlebige mittelaktive Abfälle und / oder schwach- und mittelaktive Abfälle. Kompetenzen in der sicherheitstechnischen Bewertung von radioaktiven Materialien (inkl. Kernbrennstoffe), inkl. stilsichere Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache.
Nachweis: Je ein vergleichbares Referenzprojekt für radiologische Langzeitsicherheitsanalysen zu jeder obigen Abfallkategorie (i, ii, iii) aus den letzten 10 Jahren.
Falls mit einer gemeinsamen Referenz aus den letzten 10 Jahren sämtliche Abfallkategorien (i, ii, iii) abgedeckt werden können, kann auch nur ein vergleichbares Referenzprojekt angegeben werden.
EK3: Solide Fachkenntnisse des angebotenen Teams in mehreren technisch-wissenschaftlichen Gebieten, welche für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle von Bedeutung sind, inkl. stilsichere Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache.
Nachweis: Für elektronische frei einsehbare Dokumente auf dem Internet ist der Link (URL) von zwei Berichten oder Publikationen (jeweils Deutsch und Englisch) zu deklarieren. Besteht die elektronische Einsicht nicht, so sind zwei technisch-wissenschaftliche Berichte oder Publikationen (jeweils Deutsch und Englisch) mit der Offerte einzureichen.
EK4: Permanent verfügbare leistungsfähige Computerinfrastruktur zur Durchführung der aufwendigen Berechnungen inkl. redundanter Datensicherung. Das System muss mindestens 50 aktuelle Prozessoren (vergleichbar mit aktueller Version Intel Xeon) und ausreichend Arbeitsspeicher / Plattenkapazität umfassen. Eine Sicherung der Berechnungsarbeiten mit zuverlässigen Backup- und Archivierungssystemen ist notwendig.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung der in-house permanent verfügbaren Rechnerleistung. Falls die benötigte Infrastruktur noch nicht vorhanden ist, bestätigt die Anbieterin mit Einreichung der Offerte, dass die notwendige Infrastruktur spätestens bei Zuschlagserteilung innerhalb von 2 Wochen auf ihre Kosten beschafft und installiert wird.
EK5: Garantie der Verfügbarkeit der beiden Modellierer (1+2) und des dritten Modellierers aus dem Pool, inkl. Teilnahme der beiden Modellierer an zum Teil kurzfristig (Reaktionszeit: max. 1 Arbeitstag) einberufenen Projektsitzungen bei der Auftraggeberin. Teilnahme der Modellierer (1+2) an Projektsitzungen bei der Auftraggeberin bis zu zweimal pro Woche. Arbeitssprachen sind deutsch und englisch.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass die geschätzten Stunden erbracht werden können und dass die beiden Modellierer an Projektsitzungen bei der Auftraggeberin gemäss den oben erwähnten Vorgaben teilnehmen können. Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse der beiden Modellierer.
EK6: QM-Zertifizierung nach ISO 9001 oder äquivalentes System.
Nachweis: Die Anbieterin hat den gültigen Nachweis über die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (oder den Nachweis über ein gleichwertiges System zur Qualitätssicherung) dem Angebotsformular beizulegen.
Siehe Ziffer 3.7.
Zusätzliche Informationen
keine
Die Nagra akzeptiert keine Geschäftsbedingungen von Auftragnehmerinnen.
Die Nagra vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (gemäss Formular "Angaben zur Unternehmung").
1) Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag
zusammenhängen, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).
2) Die im Rahmen der Etappe 2 SGTbeauftragte Firma AF-Colenco AG sowie das eingesetzte Team gelten als nicht vorbefasst und sind berechtigt ein Angebot einzureichen. Sämtliche erarbeiteten Analysen und Berichte sind einsehbar (vgl. Kapitel A.2.3). Zudem wird die Bearbeitungsfrist zur Erstellung der Offerte von 40 auf 60 Tagen erhöht.
simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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