Ausschreibung 983927: HWS Rhein Wallbach; Planerausschreibung

Publiziert am: 8. September 2017

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Vergangene Ereignisse und die Gefahrenkarte Hochwasser zeigen, dass am Rhein in Wallbach der Hochwasserschutz ungenügend ist. Mit einer Kombination von festen und mobilen Bauten ist das linke Rheinufer auf ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) auszubauen. Gleichzeitig wird dieser Bereich ökologisch aufgewertet.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Wallbach

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. September 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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None Frist für Fragen

None

19. Oktober 2017 Abgabetermin 23:59

A-Post, Datum des Poststempels

23. Oktober 2017 Offertöffnung

A-Post, Datum des Poststempels

11. Dezember 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % Preis
60 % Kompetenz

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
christoph.eggimann@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 983927 HWS Rhein Wallbach; Planerausschreibung