Ausschreibung 982145: N4 neue Axenstrase / Submission UBB & BBB
Publiziert am: 25. August 2017
Kanton Schwyz und Kanton Uri, Projektleitung Bauherrschaft N4 Neue Axenstrasse, vertreten durch das Baudepartement des Kantons S
Gemäss Unterlagen auf simap.ch
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Schwyz: Gemeinden Ingenbohl und Morschach / Kanton Uri: Gemeinde Sisikon |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. August 2017 | Publikationsdatum | |
25. August 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Oktober 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. September 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 20. September 2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
6. Oktober 2017 | Abgabetermin 00:00 | A-Poststempel (CH-Poststelle): Versehen mit der beigelegten grünen Adressetikette mit dem Vermerk "N4 Axen / Umweltbaubegleitung (UBB) und Bodenkundliche Baubegleitung (BBB". Bei Paketpost Gewicht >1000g vor 12.00 Uhr aufgeben. Zu spät aufgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt und ungeöffnet retourniert. |
10. Oktober 2017 | Offertöffnung | A-Poststempel (CH-Poststelle): Versehen mit der beigelegten grünen Adressetikette mit dem Vermerk "N4 Axen / Umweltbaubegleitung (UBB) und Bodenkundliche Baubegleitung (BBB". Bei Paketpost Gewicht >1000g vor 12.00 Uhr aufgeben. Zu spät aufgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt und ungeöffnet retourniert. |
1. Dezember 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
möglich
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Begehung: keine
Einsichtnahme: keine
Amtsblatt Schwyz & Uri
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Postfach 1251
6431 Schwyz
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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