Ausschreibung 979013: Flussvermessung von gesamtschweizerischem Interesse 2018 - 2022

Publiziert am: 18. August 2017

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Gefahrenprävention CH-3003 Bern

Das BAFU ist zuständig für die Vermessung der Fliessgewässer von gesamtschweizerischem Interesse. Die Vermessung der einzelnen Gewässer erfolgt in der Regel alle 10 Jahre bzw. nach bedeutenden Hochwasserereignissen. Die vermessenen Flussstrecken weisen eine Gesamtlänge von insgesamt rund 2‘000 km auf. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung und Bereitstellung qualitativ hochwertiger Vermessungsdaten im Zeitraum 2018 - 2022.

Es werden drei Vermessungslose (Lose A, B und C) in Abhängigkeit der Messverfahren und der zur Vermessung benötigen Ausrüstung und ein Kotrolllos (Los D) ausgeschrieben. Es gelten für sämtliche Lose die selben Ausführungstermine (01.01.2018 - 30.06.2023).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Vermessung: am Standort des jeweiligen Flusses;
Büroarbeit (Auswertung, etc.): am Bürostandort des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71355000: Vermessungsarbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. August 2017 Publikationsdatum
18. August 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher
Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

26. September 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. September 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 15.09.2017 anonymisiert und
ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden
keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

27. September 2017 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 27.09.2017 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Datenstick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

2. Oktober 2017 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 27.09.2017 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Datenstick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Zusätzliche Erfahrung der Schlüsselpersonen
30% ZK02 Auftragsverständnis und Technisches Konzept
10% ZK03 Projektorganisation und Organigramm
30% ZK04 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 5)

b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge in der jeweils aktuell
gültigen Fassung

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 08 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat mindestens die federführende Firma diese Bedingung zu erfüllen.

EK09 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Produkte und Dokumente sind dem Auftraggeber gemäss Dokument „Technische Standards für die Vermessung von Fliessgewässern“ (Beilage 6) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber, die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.

EK10 Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Sicherheitsvorschriften gemäss dem Dokument „Technische Standards“ (Beilage 6, Kap. 2.3) und weiter alle relevanten kantonalen Vorschriften sowie die mit den Arbeiten am und auf dem Wasser sowie in der Luft verbundenen Melde- und Signalisationspflichten einhält.

EK11 Erfahrung des Anbieters bezüglich Sicherheit
Der Anbieter verfügen über ausreichend Erfahrung bei der Organisation und Leitung eines Sicherheitsdispositives bei Arbeiten am und auf dem Wasser. Er weist diese Erfahrung anhand von einem abgeschlossenen Referenzprojekt (in den letzten 5 Jahren), welches mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar ist, nach.

EK12 Erfahrung der Schlüsselpersonen
Die Schlüsselpersonen verfügen über ausreichend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Schlüsselpersonen weisen diese Erfahrung anhand von Referenzprojekten nach.

Die Erfahrung muss für folgende Kriterien/Anforderungen nachgewiesen werden:
- Planung und Koordination linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
- Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
- Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
- Verarbeitung linienhafter Daten

Zusätzlich durch Anbieter der Lose A und D:
- Planung und Koordination flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
- Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
- Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
- Verarbeitung von Punktwolken und Höhenmodellen

Zusätzlich durch Anbieter des Los D:
- Erfahrung als Projektleiter im Bereich Qualitätskontrolle im Vermessungswesen

EK13 Sprachkompetenz des Anbieters
Der SPOC und das Projektteam (mindestens Projektleiter, und Leiter Datenerhebung) kommunizieren mündlich und schriftlich in guter Qualität in deutscher Sprache (je mindestens Niveau B2 gemäss Europäischen Referenzrahmen). Von den bei den Erhebungen im Feld eingesetzten Personen kommuniziert mindestens eine Person mündlich in guter Qualität in der Amtssprache des Standortkantons der Flussabschnitte des Loses (mindestens Niveau B1 gemäss Europäischen Referenzrahmen). Der Anbieter ist fähig, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder italienischer Sprache zu erstellen und abzuliefern (jeweils in der Amtssprache des Standortkantons des betroffenen Flussabschnittes).

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge in der jeweils aktuell gültigen Fassung

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Aus der vorligenden Beschaffung wird mit den Zuschlagsempfängern ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Abschluss der einzelnen Dienstleistungsverträge pro Messkampagne erfolgt erst nach den einzelnen Abrufverfahren.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die
massgebliche.

Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, ist aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Gefahrenprävention CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: +41 58 464 10 75
E-Mail-Adresse:  
gefahrenpraevention@bafu.admin.ch