Ausschreibung 977525: EN AV Galgenen Lose 13+14
Publiziert am: 21. Juli 2017
Kanton Schwyz, Umweltdepartement und Gemeinde Galgenen
Erneuerung der vorhandenen Vermessungsbestandteile über die ganze Gemeinde Galgenen. Das resultierende Vermessungswerk muss den Anforderungen gemäss der Technischen Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV, SR 211.432.21) und den kantonalen Vorschriften entsprechen.
Erneuerung der bestehenden AV93 (Talgebiet) und der bestehenden PN_hg (Hang- und Berggebiete).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Feldarbeiten in der Gemeinde Galgenen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Juli 2017 | Publikationsdatum | |
21. Juli 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. August 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. August 2017 | Frist für Fragen | None |
31. August 2017 | Abgabetermin 00:00 | Vermerk "Offerte EN Galgenen Lose 13 / 14", verschlossenes Kuvert/Paket. A- Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
5. September 2017 | Offertöffnung | Vermerk "Offerte EN Galgenen Lose 13 / 14", verschlossenes Kuvert/Paket. A- Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
1. Dezember 2017 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Begehung: findet keine statt
Einsichtnahme: Die Einsichtnahme in die bestehenden Daten und Akten ist freiwillig.
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Postfach 1213
6431 Schwyz
Telefon: 041 819 25 41
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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