Ausschreibung 977349: Bauingenieurleistungen für Bohrplätze ZNO, JO & NL
Publiziert am: 13. Oktober 2017
Nagra
In den Standortgebieten ZNO, JO und NL sind 22 Sondiergesuche erstellt worden. Für die SIA Phasen 41 - 53 gemäss LHO 103 benötigt die Nagra eine erfahrene Bauingenieurfirma für:
Erstellung/Konkretisierung Kostenvoranschlag +/-10%, BKP 3-stellig und Bauablauf. Konkretisierung Projektablauf.
Phase 41: die Erstellung der Ausschreibung für die einzelnen Bohrplätze inkl. der Beschaffung der Unternehmer;
Phase 51: Erstellung der Ausführungsplanung für die Bohrplätze, die tatsächlich realisiert werden sollen;
Phase 52: Bauleitung während der Realisierung der Bohrplätze und bei nachträglicher "Wiederinstandsetzung" der Bohrplätze
Phase 53: Abschluss, Inbetriebnahme nach realisierten Bohrplätzen und nach der "Wiederinstandsetzung" der Bohrplätze.
Weitere Angaben befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Sitzungen in der Projektierungsphase finden i.d.R. bei der Nagra in Wettingen statt. Die Bauleitung findet vor Ort auf den jeweiligen Bohrplätzen in den Standortgebieten ZNO, JO und NL statt. Reine Planungs- und Büroarbeiten finden beim Auftragnehmer statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Oktober 2017 | Publikationsdatum | |
13. Oktober 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind auf www.simap.ch vorhanden. Die 22 Sondiergesuche sind unter folgenden Links auffindbar: Nagra |
21. November 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. Oktober 2017 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zur vorliegenden Ausschreibung können anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 27.10.2017, 24:00 Uhr, gestellt werden. |
22. November 2017 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote müssen sowohl schriftlich als auch elektronisch (USB-Datenträger) eingereicht werden. |
22. November 2017 | Offertöffnung | Die Angebote müssen sowohl schriftlich als auch elektronisch (USB-Datenträger) eingereicht werden. |
8. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Z1: Preisangebot: |
30% | Z2: Qualifikation Schlüsselpersonen: |
30% | Z3: Aufgabenverständnis: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich der Bearbeitung der SIA-Phasen 41-53 und Erfahrung von Erschliessung / Installation von Bohrplätzen oder vergleichbaren Plätzen) in den letzten 10 Jahren.
EK2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Das Honorarangebot des Anbieters (je Jahr) darf maximal 30% des Jahresumsatzes ausmachen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen Teil A und Teil B.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter sind ausgeschlossen.
1) Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag
zusammenhängen, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).
2) Folgende Firma wurde für die Erstellung der Sondiergesuche (Phase 31 – 33) beauftragt: Ingenieurgemeinschaft IG 2 Plus bestehend aus den Firmen Scheidegger + Partner AG, Baden und Eichenberger AG, Zürich.
Die aufgezählten Firmen sind berechtigt, ein Angebot einzureichen. Den Wissensvorsprung können die weiteren Anbietenden durch das Studium der Sondiergesuche kompensieren. Zudem ist eine Akteneinsicht bei der Nagra möglich. Daher gelten die oben erwähnten Firmen als nicht vorbefasst.
simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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