Zuschlag 976073: Brückeningenieure 2017 - 2022, Stadt Bern
Publiziert am: 19. Juli 2017
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Abteilung Tiefbauamt
Sachverhalt: Die Summe aller geplanten Freihandeingaben der diversen Brückenüberprüfungen erreichen den Schwellenwert des offen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungsverfahren vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden. Entscheid: Die Planung Brückeningenieure 2017 bis 2022, Stadt Bern wird nach Art. 7. Abs. 3 lit. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen freihändig zugeschlagen. Begründung: Auf Grund der technischen Besonderheiten, den jeweiligen Statikprogrammen und den Objektkenntnissen müssen die Aufträge freihändig zugeschlagen werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.07.2017
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
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Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
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