Ausschreibung 973663: I71010.01_5220_GPL

Publiziert am: 24. Juni 2017

Stadt Luzern, vertreten durch Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit Tiefbauamt (TBA)

Notwendige Generalplanerleistungen, für das Projekt ʺBaselstrasse Luzernʺ als Generalplaner in den Projektphasen 31 (TP Oberflächengestaltung) - 32 – 53, Abschluss gemäss SIA-Ordnungen 102 (2014), 103 (2014), 105 (2014) und 106 (2007):

-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Verkehrsplanung, inkl. Verkehrstechnik, SIA 103
-Vermessung, SIA 103
-Landschaftsarchitektur / Gestaltung, SIA 102, 105
Die Leistungen sind grundsätzlich gemäss den betroffenen SIA Ordnungen und gemäss Leistungsbeschrieb in den Angebotsunterlagen für Planerleistungen zu offerieren.

Der Generalplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt Luzern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Juni 2017 Publikationsdatum
26. Juni 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben

14. August 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Juli 2017 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis 14.07.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 04.07.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

14. August 2017 Abgabetermin 14:00

Das Angebot ist im Doppel in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).

Aufschrift:
Stichwort: Generalplaner Baselstrasse Luzern - Bitte nicht öffnen!
Projekt-Nr..:I71010.01

16. August 2017 Offertöffnung

Das Angebot ist im Doppel in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.

Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).

Aufschrift:
Stichwort: Generalplaner Baselstrasse Luzern - Bitte nicht öffnen!
Projekt-Nr..:I71010.01

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

Kantonsblatt des Kantons Luzern

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht (früher Verwaltungsgericht) Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46
6002 Luzern, Beschwerde geführt werden.

2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.


Kontakt

Stadt Luzern, vertreten durch Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit Tiefbauamt (TBA)
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: +41 41 208 86 85
E-Mail-Adresse:  
stefan.huonder@stadtluzern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 973663 I71010.01_5220_GPL