Ausschreibung 970359: (17095) 805 Projektleitung und Markt 2000-Watt-Areal 2018 bis 2020

Publiziert am: 2. Juni 2017

Bundesamt für Energie BFE

Projektleitung sowie Marktbearbeitung in der Deutschschweiz und Romandie. Mit der Projektleitung 2000-Watt-Area wird die Ausführung der obersten Koordinations-Ebene zwischen den Fachbereichen Markt, Kommunikation, Technische Entwicklung sowie mit den Organisationen BFE und weiteren Projekt-Organisationen übernommen. Je ein/e RegionalleiterIn (D-CH / F-CH) steht in der jeweiligen Sprachregion als erste Anlaufstelle interessierten Areal-Trägerschaften, Investoren, Schweizer Städten, Gemeinden (sowie Fachleuten) zur Verfügung, um den Anspruchsgruppen rund um die Thematik 2000-Watt-Areal Auskunft zu geben und zu beraten. Die Regionalleiter treten als aktive Marktbearbeiter auf und gehen offensiv auf potentielle Zielgruppen zu. Mögliche Trägerschaften werden für das Zertifikat „2000-Watt-Areal“ gewonnen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Agentur des Zuschlagsempfängers sowie beim Bundesamt für Energie (BFE).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71410000: Stadtplanung
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71400000: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
  • 90712100: Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • CW-G: Generell
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Auftragnehmer für Projektleitung und Marktbearbeitung D-CH, der in der Deutschschweiz etabliert ist. Die Aufgabe des Projektleiters (SPOC) und Regionalleiters D-CH wird in Personalunion durchgeführt.

  • Lot 2:

    Auftragnehmer für Marktbearbeitung F-CH, der in der Suisse Romande etabliert ist.

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Juni 2017 Publikationsdatum
2. Juni 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Einsicht nicht publizierter Dokumente gemäss Ziffer 9.2 des Pflichtenheftes: np01 - np10
Diese können bei Bedarf beim Organisator der Beschaffung unter der Nennung der benötigten Dossier-Nummer zur Einsicht angefordert werden. beschaffung.wto@bbl.admin.ch / Betreff: (17095) 805 2000-WA Einsicht nicht publizierter Unterlagen

21. Juni 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

31. Juli 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

4. August 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Auftragnehmer für Projektleitung und Marktbearbeitung D-CH, der in der Deutschschweiz etabliert ist. Die Aufgabe des Projektleiters (SPOC) und Regionalleiters D-CH wird in Personalunion durchgeführt.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2018-31.12.2020 (Option 01.01.2021-31.12.2023)
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55% ZK1 Dossier
3% - ZK 1-1 2000-Watt-Areale
8% - ZK 1-2 Energie und Umwelt
8% - ZK 1-3 Arealentwicklung
8% - ZK 1-4 Raumentwicklung
8% - ZK 1-5 Führung und Coaching
8% - ZK 1-6 Zertifizierungsprozesse
6% - ZK 1-7 Energieverbrauch
6% - ZK 1-8 Mobilität
30% ZK2 Preis
15% ZK3 Präsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A02, A03 und A05 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Auftragnehmer für Marktbearbeitung F-CH, der in der Suisse Romande etabliert ist.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2018-31.12.2020 (Option 01.01.2021-31.12.2023)
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55% ZK1 Dossier
3% - ZK 1-1 2000-Watt-Areale
8% - ZK 1-2 Energie und Umwelt
8% - ZK 1-3 Arealentwicklung
8% - ZK 1-4 Raumentwicklung
8% - ZK 1-5 Führung und Coaching
8% - ZK 1-6 Zertifizierungsprozesse
6% - ZK 1-7 Energieverbrauch
6% - ZK 1-8 Mobilität
30% ZK2 Preis
15% ZK3 Präsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A02, A03 und A05 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Für Los 1 und Los 2:

Ekz1 Organisation
Der Anbieter verfügt über eine zweckmässige Organisation um die erforderlichen Leistungen zu erbringen (Organisationsstruktur des Anbieters, Sicherstellen einer professionellen Erreichbarkeit, notwendige technische Infrastruktur).

Ekz2 Unabhängigkeit
Damit der Anbieter als unabhängige Stelle auftreten kann und keine Interessenskonflikte entstehen, gelten nur Anbieter mit folgenden Merkmalen als geeignet:
- Die Firma realisierte in den letzten drei Jahren keine 2000-Watt-Areale als General- oder Totalunternehmer und verzichtet auf die Realisierung solcher Areale während der Mandatsdauer.
- Die Firma steht nicht auf Grund ihres Aktionariats oder ihrem grossmehrheitlichen Auftragsvolumen in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu solchen General-/Totalunternehmen.

Ekz3 SPOC (Single Point of Contact) inkl. Ausfallsszenario
Die für die Projektleitung vorgesehene Schlüsselperson (siehe Ekz 18 bzw. Ekz 21) ist der Single Point of Contact für den Auftraggeber. Dieser ist bei der Eskalation von Problemen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig und verantwortlich.
Der Anbieter weist nach, wie im Falle eines Ausfalls des SPOC die Stellvertretung geregelt ist. Stellvertreter des SPOC kann einer der operativ tätigen Mitarbeiter sein, aber auch nicht für das Projekt vorgesehene weitere Mitarbeiter der Firma (z.B. Geschäftsleitungsmitglied).

Ekz4 Kenntnisse in der Arealentwicklung
Der Anbieter verfügt über Kenntnisse im Bereich 2000-Watt-Areale (mind. SIA-Merkblatt 2040 SIA-Effizienzpfad Energie)

Ekz5 Wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

Ekz6 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Copyrights)
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz7 Keine unvereinbaren Mandate
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz8 Akzeptanz der Form des Verfahrens
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz9 Akzeptanz der Dokumente des Bundes
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz10 Akzeptanz der Termine
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz11 Spesen
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz12 Elektronische Rechnungsstellung
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz13 Korruptionsprävention
Siehe Anhang A01_B der Ausschreibungsunterlagen

Ekz14 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.

Ekz15 Lohngleichheit von Frau und Mann
Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag)

Los 1 / Ekz 16 Personalressourcen und Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter muss qualifizierte Personen (Schlüsselperson und zwei operativ tätige Mitarbeiter) und für diese genügend Kapazitäten aufweisen, um alle Aufgaben erfüllen zu können, die mit der Projektleitung bzw. der Marktbearbeitung Deutschschweiz (s. Kapitel 4 ) zusammenhängen.
Die Projektleitung wird durch einen erfahrenen Mitarbeiter des Anbieters (Mitglied der Geschäftsführung oder Senior Berater) wahrgenommen. Für das ausgeschriebene Mandat werden ausschliesslich Fachpersonen aus den jeweiligen Bereichen eingesetzt.
Die Schlüsselpersonen (SPOC) sind ad personam benannt. Im Falle eines Rückzugs einer Schlüsselperson (aus willentlichen oder Unfalls-, Krankheitsgründen, wegen Pensionierung oder Stellenwechsel) kann sie durch eine Person des gleichen Büros ersetzt werden. Sie muss durch das BFE genehmigt werden.

Los 1 / Ekz 17 Erfahrung/Kompetenz
Der Anbieter belegt, dass er über die Kompetenz verfügt, national organisierte Projekten zu koordinieren und umzusetzen. Er weist dafür nach:
- Erfahrung in Projekten mit nationaler Reichweite (mind. Deutschschweiz und Romandie)
- Erfahrung in Projekten in ähnlichem Umfang / Komplexität
Der Gesamtnachweis kann mit mehreren Projekten erbracht werden.

Los 1 / Ekz 18 Sprachkompetenzen
Projektleiter und Mitarbeiter: deutsch fliessend, Basisverständnis französisch in Wort und Schrift.

Los 2 / Ekz 19 Personalressourcen und Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter muss qualifizierte Personen (Schlüsselperson und ein operativ tätiger Mitarbeiter) und für diese genügend Kapazitäten aufweisen, um alle Aufgaben erfüllen zu können, die mit der Markt- und Beraterbetreuung Romandie (Los 2 s. Kapitel 4 ) zusammenhängen.
Die Funktion als Schlüsselperson wird durch einen erfahrenen Mitarbeiter des Anbieters (Mitglied der Geschäftsführung oder Senior Berater) wahrgenommen. Dieser Mitarbeiter ist der Single Point of Contact für den Auftraggeber. Zusätzlich sind die Ressourcen für einen weiteren Mitarbeiter nachzuweisen.
Die Schlüsselpersonen (SPOC) sind ad personam benannt. Im Falle eines Rückzugs einer Schlüsselperson (aus willentlichen oder Unfalls-, Krankheitsgründen, wegen Pensionierung oder Stellenwechsel) kann sie durch eine Person des gleichen Büros ersetzt werden. Sie muss durch das BFE genehmigt werden.

Los 2 / Ekz 20Erfahrung/ Kompetenz
Der Anbieter belegt, dass er über die Kompetenz verfügt, Projekten in der gesamten Romandie zu koordinieren und umzusetzen. Er weist dafür nach:
- Erfahrung in Projekten mit sprachregionaler Reichweite
- Erfahrung in Projekten in ähnlichem Umfang / Komplexität
Der Gesamtnachweis kann mit mehreren Projekten erbracht werden.

Los 2 / Ekz 21 Sprachkompetenzen
Schlüsselperson und Mitarbeiter Romandie: französisch fliessend, Fähigkeit an Sitzungen in deutsch teilzunehmen, Diskussionen zu führen und Unterlagen in deutsch zu verstehen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen, sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch