Ausschreibung 966067: Multicluster NW/CH, UW Delémont, Neubau
Publiziert am: 8. Juni 2017
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Grossprojekte Energie
Auf der Basis der Studie „Multicluster NW CH – UW Delémont, Neubau“ soll ein Vorprojekt den Reifegrad erhöhen. Ziel ist u.a. die Definition der funktionalen Anforderungen zu erarbeiten. Dabei ist unter Berücksichtigung der Standorte u.a. das Anlagenlayout, die technische Details (auf Vorprojektbasis) und der Ablauf zu bestimmen. Eine Bestvariante ist herauszuarbeiten. Nach Genehmigung des Vorprojektes ist die Bestvariante in der nächsten Phase auszuarbeiten. Dabei soll ein Bauprojekt (inkl. Auflagenprojekt und Genehmigungsverfahren) mit dem Ziel der Baubewilligung (inkl. Verfügung vom BAV) erarbeitet und projektiert werden. Zusätzlich ist die SBB während des Zeitraums des Auflagenprojektes bei der Kommunikation mit Dritten (BAV, Kanton etc.) fachtechnisch zu unterstützen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
2800 Delémont und 3052 Zollikofen BE |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Juni 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
27. Juni 2017 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
19. Juli 2017 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (anja.bergmann@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
21. Juli 2017 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (anja.bergmann@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
16. Oktober 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit pro Jahr (max. 30%)
MA1: Genügende Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen gelten Gesamtleiter, Gesamtleiter Stv. und Bauingenieur
MA2: Plausibles Leistungsangebot Angemessener Stundenaufwand für die zu leistenden Aufgaben je Teilphase mit einer der Aufgabe angepassten Verteilung auf die Schlüsselpersonen und übrigen Honorarkategorien. Die Bauherrin verlangt, dass ein angemessener Teil der Arbeiten durch die Schlüsselpersonen durchgeführt wird.
EK1: Zwei Projektreferenzen mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung in den SIA Teilphasen 31 bis und mit 33. Die beiden Projektreferenzen müssen zusammen die SIA Teilphasen 31 bis und mit 33 jeweils einmal abdecken. Die Projektreferenzen dürfen nicht älter als 20 Jahre sein und müssen abgeschlossen sein.
EK2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der massgebenden Unternehmenseinheit
MA1: Je Schlüsselperson sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Angaben zur Weiterbildung (Gesamtleiter und Gesamtleiter Stv.: IPMA Level C oder vergleichbar) und Berufserfahrung des beteiligten Schlüsselpersonals.
- Je 2 Projektreferenzen mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der am Vorhaben beteiligten Schlüsselpersonen in den SIA Teilphasen 31 bis und mit 33. Die angegebenen Referenzen sollen im Wesentlichen die Funktion, die Aufgabenschwerpunkte und die gemachten Erfahrungen aufzeigen. Die beiden Projektreferenzen müssen je Schlüsselperson zusammen die SIA Teilphasen 31 bis und mit 33 jeweils einmal abdecken. Die Projektreferenzen dürfen nicht älter als 20 Jahre sein und müssen abgeschlossen sein.
- Sprachkenntnisse D und F
Die Schlüsselperson Gesamtleiter (N3.1) muss von der federführenden Unternehmung gestellt werden.
MA2:
- Angaben zu den geplanten Leistungsstunden je Teilphase, Verteilung der Tätigkeiten auf die Schlüsselpersonen und die übrigen Honorarkategorien. Die Berechnung der angebotenen Stunden und deren Verteilung ist zu begründen.
- Verteilung des von der Bauherrin vorgegebenen Stundenmengengerüstes für die Option «Begleitung Integrator» nach Honorarkategorie. Zudem ist eine Stellungnahme zu den von der Bauherrin vorgegebenen Stunden abzugeben.
- Angabe zu den geplanten Leistungsstunden je Schlüsselperson und Teilphase.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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