Ausschreibung 960977: Mobile Verkehrsdatenerhebung 2017 - 2021, Kanton Aargau
Publiziert am: 31. März 2017
Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr
Erhebung, Auswertung, Plausibilisierung und Lieferung der statistischen Verkehrsdaten an den 400 definierten zyklisch mobilen Zählstellen während 4 Jahren (Herbst 2017 – Herbst 2021) auf den Kantons- und Gemeindestrassen im Kanton Aargau. Pro Jahr müssen an ca. 100 bis maximal 120 Messstandorten zweiwöchige Messungen durchgeführt werden. Die «Mobile Verkehrsdatenerhebung 2017 – 2021, Kanton Aargau» umfasst folgende Ziele: >> Verkehrszählung >> Datenverarbeitung >> Datenverteilung Ergänzende Informationen: Detaillierte Informationen sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- die korrekte Erhebung der Messwerte mit mobilen automatischen Verkehrszählern an zyklisch varierenden Standorten auf den Kantons- und Gemeindestrassen im Kanton Aargau über einen Vierjahresmesszyklus gemäss Vorgaben Kanton.
- die Prüfung und Plausibiliserung der erfassten Daten gemäss Vorgabe Kanton und Vorschlag des Auftragnehmers
- die Datenvervollständigung gemäss Vorgabe Kanton
- die Auswertung der Daten gemäss Vorgabe Kanton
- die Aggregierung der Daten gemäss Vorgabe Kanton
- die Messdaten müssen gemäss Vorgabe Kanton im Verkehrsdatenblatt dokumentiert werden
- die Abgabe der Messdaten im geforderten Format und Abgabe der Rohdaten
- Pro Messjahr sind an ca. 100 – maximal 120 Messstandorten zweiwöchige Messungen durchzuführen.
- Die Wahl des mobilen Verkehrszählers (Messgerättyps und Erfassungstechnik) für die zyklisch mobile Verkehrsdatenerfassung ist dem Auftragnehmer freigestellt. Die Messdaten müssen jedoch in der geforderten Qualität und im geforderten Format geliefert werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantons- und Gemeindestrassen Kanton Aargau, Aarau, Standorte des Auftragnehmers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. März 2017 | Publikationsdatum | |
31. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren. |
22. Mai 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. April 2017 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 05.05.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 28.04.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
22. Mai 2017 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick, CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
29. Mai 2017 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick, CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
1. August 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Bemerkung:
s. Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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