Zuschlag 960957: Vorprojekt Zusammenschluss ARA Zimmerberg
Publiziert am: 31. März 2017
Zweckverband ARA Thalwil und Gemeinde Horgen
Die Hunziker Betatech AG und Holinger AG haben sich zu einer Ingenieurgemeinschaft (IG) zusammengeschlossen. Sie können damit das vorhandene Vorwissen zu den Anlagen in Thalwil und Horgen einbringen und bieten der Bauherrschaft ein gegenseitiges Controlling mit vorteilhaftem Wissensaustausch. Das Vorwissen aus den strategischen Überlegungen zu einem Zusammenschluss und die Verantwortung gegenüber dem von der ARA Thalwil und Horgen gewählten Konzept und Lösungsvorschlag ist gross. Damit können ein Wissensverlust durch einen Planerwechsel vermieden werden. Die ARA Thalwil ist als technische Gesamtanlage konzipiert. Der Umbau einer einzelnen Verfahrensstufe ist stark vernetzt mit den anderen Verfahrensstufen und übergeordneten Anlagen. Dies betrifft die Verfahrenstechnik, das Prozessleitsystem mit Alarmierung und Datenaufzeichnung, das übergeordnete Energiekonzept, das Heizsystem, die Ablufthandlung, die Brauchwasser- und Druckluftversorgung, das Bedien- und Unterhaltskonzept, die Dokumentation, etc.
Die Umbau- und Werterhaltungsarbeiten werden nach einem für die ARA Thalwil typischen Standard und den zugehörigen Konzepten umgesetzt. Ein Planerwechsel würde diese Einheitlichkeit in Frage stellen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.03.2017
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Zuschlag der Betriebskommission ARA vom 22. März 2017 steht unter Vorbehalt des Zuschlags der Gemeinde Horgen und der Kreditfreigabe durch alle betroffenen Gemeinden (Horgen, Oberrieden, Thalwil und Rüschlikon)
Dorfstrasse 10
8800 Thalwil
Telefon: 0447232300
E-Mail-Adresse:
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