Ausschreibung 956485: Bauherrenunterstützung Projekt NEB
Publiziert am: 27. Februar 2017
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur
Allgemeine Unterstützung des Bauherren im genannten Projekt (Allgemeine Unterstützung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, beim Controlling und beim projektgestützten Qualitätsmanagement und bei der fachlichen Begleitung des Projekts). Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Sitzungen finden hauptsächlich in Ittigen statt. Im Detail siehe Pflichtenheft Ziff. 6.1. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Februar 2017 | Publikationsdatum | |
27. Februar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. April 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. März 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Aus-schreibung einzureichen. Sie werden bis am 31.3.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.3.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
28. April 2017 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Mai 2017 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
3. Juli 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Schlüsselperson, Referenz
EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Qualitätssicherung
EK5: Subunternehmer
EK6: Wirtschftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen vollständig, unverändert und ohne Einschränkungen und Vorbehalte zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingetreten werden kann:
Zu EK1: Firmenreferenz: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK2: Für die Schlüsselpersonen: Je1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion (mind. Projektleiter und Stv). mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK3: Für Projektleiter und Stellvertreter: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderli-chen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
Zu EK4: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig, bei Bietergemeinschaften mindestens Zertifizierung der federführenden Unternehmung erforderlich.
Zu EK5: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Zu EK6: Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate.
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) des Bundes für Diensteistungen, Ausgabe: September 2016
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leis-tungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ingenieurgemeinschaft BHU NEBI, bestehend aus den Firmen IUB Engineering AG, Bern, und Emch+Berger AG, Bern, haben die Vorarbeiten geleistet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Der Schlussbericht der Vorarbeiten kann von allen Anbietern bei der Vergabestelle unter schriftlicher Voranmeldung per E-Mail unter der in Ziff. 1.1 genannten Adresse bis am 20.3.2017 eingesehen werden. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch diese Firmen oder Bietergemeinschaften, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 10.4.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen IUB Engineering AG und Emch+Berger im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB);
4. Der Zuschlagsempfänger ist von weiteren Ausschreibungen im Rahmen des Projekts, für welches er Bauherrenunterstützung leistet, ausgeschlossen.
Preisbewertung:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien:
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
Telefon: 031 322 94 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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