Zuschlag 953319: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 8. Februar 2017
Einwohnergemeinde Wiedlisbach
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach erreicht die Schwellenwerte des offenen Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach wird nach Art 7 Abs 3 lit. c ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen freihändig zugeschlagen.
Nachdem der Souverän der Einwohnergemeinde Wiedlisbach den Neubau Sporthalle in früheren Verfahren verweigerte, erfolgte an der Gemeindeversammlung die Zustimmung zu Projekt und Kredit ausdrücklich unter der Voraussetzung dass das vorliegende Vorprojekt umgesetzt werde. Die Realisierung ist dringlich, da Ersatz für bestehende, nicht mehr funktionstüchtige Anlagen geschaffen werden muss.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.02.2017
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf SIMAP mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen
Beschluss Gemeinderat Wiedlisbach vom 6. Februar 2017
Hinterstädtli 13
4537 Wiedlisbach
Telefon: 032 636 27 26
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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