Zuschlag 953319: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 8. Februar 2017

Einwohnergemeinde Wiedlisbach

Sachverhalt:
Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach erreicht die Schwellenwerte des offenen Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.

Entscheid:
Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach wird nach Art 7 Abs 3 lit. c ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen freihändig zugeschlagen.

Begründung:
Nachdem der Souverän der Einwohnergemeinde Wiedlisbach den Neubau Sporthalle in früheren Verfahren verweigerte, erfolgte an der Gemeindeversammlung die Zustimmung zu Projekt und Kredit ausdrücklich unter der Voraussetzung dass das vorliegende Vorprojekt umgesetzt werde. Die Realisierung ist dringlich, da Ersatz für bestehende, nicht mehr funktionstüchtige Anlagen geschaffen werden muss.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Hector Egger Holzbau AG, Abteilung Baumanagement, Langentahl
CHF 518,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.02.2017


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf SIMAP mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen


Zusätzliche Informationen:

Beschluss Gemeinderat Wiedlisbach vom 6. Februar 2017


Kontakt

Einwohnergemeinde Wiedlisbach
Hinterstädtli 13
4537 Wiedlisbach
Telefon: 032 636 27 26
E-Mail-Adresse:  
gemeindeverwaltung@wiedlisbach.ch