Ausschreibung 948245: Beschallungssimulation Sirenen

Publiziert am: 30. Januar 2017

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG (Art. 43, Art. 71) sowie der Alarmierungsverordnung AV (Art. 15, Art. 20) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS die Bereitstellung eines Alarmierungssystems für die Bevölkerung sicherzustellen.
Als Sollzustand wird angestrebt, ein ausgewogenes Alarmierungssystem bereitzustellen, um die Bevölkerung in besiedelten Gebieten landesweit alarmieren zu können. Die Sirenen erfüllen dabei vor allem die Funktion eines „Weck-Rufs“ um die Bevölkerung auf bestimmte Medien und deren Mitteilungen aufmerksam zu machen. Die Beschallungsplanung, d.h. die optimale Verteilung von stationären Sirenen zur Erfüllung des Auftrags die Bevölkerung zu alarmieren, obliegt gemäss AV (Art. 17 Abs. 1) grundsätzlich den Kantonen (Bedarfsträger). Die Grundlagen für die Planung sind in den Weisungen des BABS über die Durchführung der Alarmierungsplanung und der Wegleitung des BABS für die Alarmierungsplanung (Anhang zu den Weisungen über die Durchführung der Alarmierungsplanung) festgehalten.

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Dienstleistung, die sich aus einer Beschallungssimulation und der Beratung zur Beschallungsplanung zusammensetzt.
Die Planung der Standorte der Sirenenanlagen ist für das gesamte besiedelte Gebiet durchzuführen. Die Planung umfasst auch die Kernkraftwerkzonen 1 und 2 sowie die Nahzonen von Stauanlagen. In der Planung für stationäre Sirenenanlagen sind besiedelte Gebiete von 100 Einwohnern und mehr zu berücksichtigen (Grundlage: Bundesamt für Statistik BFS).
Mit einem Schalldruckpegel (Schallimmission) von ≥ 65 dB(A) sollte unter Berücksichtigung der Schalldruckpegelabnahme durch die Abstands-, Luft- sowie Bebauungsdämpfung mindestens 80% der Bevölkerung in besiedelten Gebieten alarmiert werden können.
Folgende Anwendungsfälle sind durch die zukünftige Beschallungssimulation abzudecken: Regelmässige Überprüfung der Abdeckung, Sirenenersatz, Bedarf von neuen Sirenen klären und verschieben von Sirenenanlagen.
Jeder Anwendungsfall erfordert grundsätzlich die Erfüllung von drei Teilaufgaben, die sequentiell durchlaufen werden, wobei dann aus der Beratung nochmals neue Berechnungsanforderungen resultieren können: Datenaufbereitung, Berechnung und Datenauswertung & Beratung.
Die in einem Anwendungsfall produzierten Resultate müssen den folgenden Anforderungen genügen:
Sie bilden eine verlässliche Grundlage zur Übersicht und zur Beantwortung von Fragen zur sinnvollen Optimierung der Sirenenbeschallung; Sie sind vergleichbar über die ganze Schweiz und insbesondere auch an Randzonen zwischen den Kantonen; Sie erlauben somit auch generelle Statistiken und periodische Auswertungen über die Sirenenbeschallung auf gesamtschweizerischer Ebene zu erarbeiten; Das dazu verwendete tabellarische, graphische und geographische Informationsmaterial ist nachvollziehbar dokumentiert; Verwendete Methodiken und visuelle Darstellungen werden auch für Laien verständlich dargestellt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Monbijoustr. 51A
3003 Bern

Zusätzlich:
Schweizer Kantonshauptstädte für Personen der Anbieter, die vor Ort zum Einsatz gelangen sind als Arbeitsort zu akzeptieren.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Januar 2017 Publikationsdatum
30. Januar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. März 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
13. Februar 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Nach dem 13.02.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet, es sei denn die Frage ist für das Projekt oder die zu erwartenden Angebote sehr relevant. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

14. März 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung des Angebots.
Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben im Kapitel 7.2 des Lastenheft) ist bis spätestens 14.03.2017 in 2-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem Auftraggeber an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge BABS (08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel; Datum des Poststempels gemäss MEZ). Die Beschaffungsstelle ist zeitgleich darüber per E-Mail zu informieren, inkl. Angaben zur Nachverfolgung des Fortschritts auf dem Postweg.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

17. März 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung des Angebots.
Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben im Kapitel 7.2 des Lastenheft) ist bis spätestens 14.03.2017 in 2-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem Auftraggeber an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge BABS (08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel; Datum des Poststempels gemäss MEZ). Die Beschaffungsstelle ist zeitgleich darüber per E-Mail zu informieren, inkl. Angaben zur Nachverfolgung des Fortschritts auf dem Postweg.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

1. Oktober 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften, bestehend aus max. 2 Firmen sind zugelassen. Der Auftraggeber erachtet die Bildung von Bietergemeinschaften bestehend aus mehr als 2 Firmen aufgrund der Organisation der Leistung als nicht sinnvoll. Hingegen dürfen Firmen bei mehreren Bietergemeinschaften beteiligt sein.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe des Geschäftspartners zu übernehmen. Dieser Anbieter führt alle an der ausgeschriebenen Dienstleistung beteiligten Personen, inkl. Stellvertreter gemäss EK03, mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf: Ansprechpartner gemäss EK04, Akustik-, GIS-Experte und Sachbearbeiter.

Eignungskriterien:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 02 Erfahrung.
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Insbesondere muss der Anbieter zwingend Erfahrungen in der Anwendung von GIS-Produkten und Lärmberechnungen von punktuellen Lärmquellen nachweisen können. Zudem hat der Anbieter Erfahrung in der Arbeit mit GIS-Datenbanken und Datenmodellen in vergleichbarer Komplexität wie die hier ausgeschriebenen Leistungen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. auch per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 03 Personelle Ressourcen.
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben erfüllen zu können. Für den unfall-, krankheits- oder ferienbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine fachlich gleichwertige Stellvertretung sicher zu stellen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Offerteingaben in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen gemäss Mengengerüst von den angebotenen Personen persönlich erbracht werden.

EK 04 Ansprechpartner.
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Sprachkenntnisse Akustikexperten.
Der Anbieter setzt für diesen Auftrag Akustikexperten ein, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, die Berichte und Empfehlungen zu Anfragen in deutscher und französischer Sprache verfassen können.
Konkret wird folgendes Sprachniveau vom Akustikexperten und seinem Stellvertreter gefordert:
- Der Mitarbeitende hat Muttersprache oder das Sprachniveau C1 in Deutsch sowie das Sprachniveau B2 (mündlich und schriftlich) in Französisch oder
- Der Mitarbeitende hat Muttersprache oder mindestens das Sprachniveau C1 in Französisch sowie mindestens das Sprachniveau B2 (mündlich und schriftlich) in Deutsch.

EK 06 Ausbildung Akustikexperten.
Der Anbieter setzt für diesen Auftrag Akustikexperten ein, die über eine Ausbildung auf Tertiärstufe im naturwissenschaftlichen oder Ingenieur-Bereich, mit Weiterbildung in Akustik, oder über mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung im Fachgebiet der Akustik verfügen.

EK 07 Ausbildung GIS-Experten.
Der Anbieter setzt für diesen Auftrag GIS-Experten ein, die über eine Ausbildung Geomatiker/in mit Schwerpunkt Geoinformatik oder digitale Kartografie oder vergleichbar verfügen (Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder höhere bzw. vergleichbare Bildungsstufe), oder über mindestens 5 Jahre berufliche GIS-Erfahrung im Fachgebiet der Geomatik.

EK 08 Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP).
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung und der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen, kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.

EK 09 Ersatz von Mitarbeitenden.
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 10 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen.
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für...
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Anbieter, die Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 12 Akzeptanz von Deutsch als Mandatssprache.
Der Anbieter akzeptiert, dass die Mandatssprache Deutsch ist und die Tätigkeitsberichte sowie Dokumentationen an den Auftraggeber in deutscher Sprache erstellt werden.

EK 13 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.

EK 14 Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang des Lastenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 15 Arbeitsort.
Der Anbieter ist bereit, Schweizer Kantonshauptstädte für vor Ort zu erbringende Beratungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

EK 16 Zeitfenster Präsentationstermine.
Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf eine Präsentation gemäss Präsentationsraster durchführen und die fixierten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird.
Das Nicht-Erscheinen führt zum Ausschluss des Angebots.

Geforderte Nachweise:

Nachweis EK 01
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Kopie ausreichend). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Kopie ausreichend).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

Nachweis EK 02
Schriftlicher, eindeutig nachvollziehbar Nachweis anhand von je 2 Referenzen pro Fachgebiet GIS und Akustik- / Lärmberechnung in den letzten 8 Jahren. Die Angaben für die Nachweise sind in den Reitern Referenzaufträge GIS / Akustik im Katalog Eignungsnachweise einzufügen. Bei Bedarf ist eine Beilage zu den Reitern Referenzaufträge erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit dem Titel "Beilage zum Katalog Eignungsnachweise EK02").
Wurden beide Fachgebiete jeweils im gleichen Referenzprojekt erbracht, darf dieses Referenzprojekt 2 x verwendet werden (einmal für die GIS-Referenz und einmal für die Akustik-Referenz). Die Referenz muss jedoch für jedes Fachgebiet (GIS, Akustik) separat beschrieben werden. D.h. es müssen in jedem Fall insgesamt 4 Referenzbeschreibungen geliefert werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.

Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen:
- Arbeit mit GIS-Datenbanken und Datenmodellen in vergleichbarer Komplexität in mind. 2 Referenzaufträgen.
- Lärmberechnungen in vergleichbarer Komplexität in mind. 2 Referenzaufträgen.
- Die Referenzaufträge sind zum heutigen Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen.
- Die Endtermine und die für diesen Auftrag wesentlichen Arbeiten der Referenzaufträge liegen nicht mehr als 8 Jahre zurück.
- Die Referenzen wurden nicht durch Subunternehmer ausgeführt.

Nachweis EK 03
Schriftliche Bestätigung unter Beilage nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag vorgesehenen personellen Ressourcen, inkl. der beiden Stellvertreter.
Die beiden Funktionen GIS und Akustik können auch durch eine Person erbracht werden, womit total minimal 2 und maximal 4 Personen ausgewiesen werden müssen.

Nachweis EK 04
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

Nachweis EK 05
Schriftliche Bestätigung unter Beilage nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse des Akustikexperten und seines Stellvertreters.
Die geforderten Sprachniveaus können z.B. wie folgt belegt werden:
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden, oder
- Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende die angeforderten Niveaus in den beiden Sprachen erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet.
- Kopien von Abschlüssen in der Tertiärstufe im deutschen respektive französischen Sprachraum.
- Resultat eines Einstufungstests.

Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.

Nachweis EK 06
Schriftliche Bestätigung unter Beilage zweifelsfrei nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung bzw. der Erfahrung des vorgesehenen Akustikexperten und seines Stellvertreters, basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen.

Nachweis EK 07
Schriftliche Bestätigung unter Beilage zweifelsfrei nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung bzw. der Erfahrung des vorgesehenen GIS-Experten und seines Stellvertreters, basierend auf C.V. und Abschlussdiplomen.

Nachweis EK 08
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und der Konsequenzen.

Nachweis EK 09
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 10
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html)

b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Nachweis EK 11
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 12
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 13
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 14
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 15
Schriftliche Bestätigung

Nachweis EK 16
Schriftliche Bestätigung

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016:
Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html.
Die Akzeptanz der AGB ist in EK11 zu bestätigen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann“ ist gemäss EK10 unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Die Präsentation der Angebote gemäss ZK3 wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche die Eignungskriterien und die Technische Spezifikation erfüllen und nach der Bewertung der Zuschlagskriterien 1, 2 und 4 (gemäss Kapitel 5 im Lastenheft) noch für den Zuschlag in Frage kommen.
Die Präsentationen finden in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz in Bern statt, welche mit Präsentationsbildschirm, Stromanschlüssen und Whiteboard oder Flipchart ausgerüstet sind.
Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter gemäss eingereichten Mitarbeiterprofilen, an der Präsentation teilnehmen.
Die Einladung zur Präsentation an die entsprechenden Anbieter erfolgt schriftlich, nach Abschluss der vorgesehenen ersten Evaluationsphase.
Die Anbieterpräsentationen sind an den folgenden Daten vorgesehen: 4.5.2017, 5.5.2017, 8.5.2017, 9.5.2017, 10.5.2017, 11.5.2017.
Der Anbieter bestätigt in EK16 die Reservation dieses Zeitfensters.

Die Vergabe erfolgt an einen Anbieter als langjährigen Partner. Mit diesem wird ein Dienstleistungsvertrag inkl. Option mit Kostendach abgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistung und Option) zu beziehen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Arbeitsstunden.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Vorhabens sowie die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte.

Transparenz, Gleichbehandlung und Vorbefassung.
Die an der Erstellung der vorliegenden Ausschreibung beteiligte Firma CSI Consulting ist nicht berechtigt ein Angebot einzureichen.

Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glaube ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber innerhalb des eigenen Konzerns (resp. innerhalb der Bundesverwaltung) oder an beigezogene Dritte. Für die Anbieterin gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

Integritätsklausel.
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
kommerz@babs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 948245 Beschallungssimulation Sirenen