Ausschreibung 945189: Sanierung Bremshäuser Payerne und Meiringen
Publiziert am: 20. Dezember 2016
armasuisse Immobilien Baumanagement Zentral
Ausgangslage: Zielsetzung des Auftrags: Der Generalplaner erbringt die SIA Phasen 21 - 32 / 41 - 53 gemäss LHO 108 und 103. Die geschätzten Baukosten für die Sanierung von beiden Bremshäusern beziffert sich auf rund CHF 3'000'000 inkl. Mwst.
Die Flugplätze dienen der Luftwaffe für ihre täglichen operationellen Einsätze, zur Ausbildung und Betrieb der Systeme und verfügen dazu über die notwendigen Infrastrukturen und Immobilien.
Die heute bestehenden zwei Bremshäuser (ein Bremshaus pro Flugplatz) für Jets auf den Flugplätzen Payerne und Meiringen sind rund 40-jährig. Sie dienen für Standläufe von Flugzeugen nach Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Triebwerken und den dazugehörigen Systemen sowie für allgemeine Tests von Instrumenten und Systemen sowie für allgemeine Tests von Instrumenten und technischen Systemen am Flugzeug mit laufendem Triebwerk.
Diese technischen Tests sind Bestandteil der Instandhaltung / Instandsetzung und müssen gemäss Maintenance Manual mit dem jeweiligen Gesamtsystem (F-5 und F/A-18) auf den Jet-Flugplätzen durchgeführt werden, um das Flugzeug wieder auf den Flugbetrieb/Einsatz freigeben zu können.
Die technischen Installationen im Kommandoraum, in der Bremszelle und für Schallschutz und Abgasabsorption stammen aus der Erstellungszeit der Bremshäuser. Sie wurden jeweils bei der Einführung von neuen Jets nur geringfügig an die damals aktuellen Anforderungen angepasst. Die bauliche Substanz der Bremshäuser inkl. Feuerlöscheinrichtungen und Evakuierungskonzept muss altersbedingt saniert respektive an die heutige gültigen Auflagen und Weisungen angepasst werden. Bremshaussystemkomponenten (Mess- und Steuergeräte, Schallschutz, Luftdurchfluss und Abgasabsorption) sind an die heutigen Flugzeuggenerationen anzupassen.
Alle Anlagen sollen nach 40 Jahren einem generellen Werterhalt unterzogen werden. Die Gebäudesubstanz sowie die technischen Installationen sind zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, damit vorgeschriebene Tests längerfristig durchgeführt werden. Für die Operationen ist es wichtig, dass alle Bremszellen identisch sind.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Militärflugplätze Payerne und Meiringen (vor Ort Abklärungen, Bauleitung, Inbetriebnahme). Planung und Projektierung am Standort des Anbieters. Sitzungen mit dem Projektleiter Bauherr finden in Kriens statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Dezember 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Folgende Ausschreibungsunterlagen sind auf simap.ch: Neben den auf simap.ch zu beziehenden Ausschreibungsunterlagen besteht eine Machbarkeitsstudie von der RUAG. Anbieter die beabsichtigen, ein Angebot einzureichen können die Machbarkeitsstudie bei BSB+Partner, Ingenieure und Planer einfordern (mail to: olivier.wetterwald@bsb-partner.ch). |
11. Januar 2017 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 16.01.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
31. Januar 2017 | Abgabetermin 00:00 | A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das ausgedruckte Angebot ist im Doppel mit einer elektronischen Version (PDF auf USB-Stick) einzureichen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Umschlag ist deutlich der Vermerk "Sanierung Bremshäuser, Generalplanerleistungen - Angebot darf nicht geöffnet werden" anzubringen. Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in |
3. Februar 2017 | Offertöffnung | A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das ausgedruckte Angebot ist im Doppel mit einer elektronischen Version (PDF auf USB-Stick) einzureichen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Umschlag ist deutlich der Vermerk "Sanierung Bremshäuser, Generalplanerleistungen - Angebot darf nicht geöffnet werden" anzubringen. Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Z1: Qualifikation Schlüsselpersonen GP-Team: |
30% | Z2: Preisbewertung: |
10% | Z3: Aufgabenanalyse und Projektorganisation: |
10% | Z4: Vorgehenskonzept inkl. Terminplanung: |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
EK1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von mind. 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Bauvolumen, Objekt, Nutzer, Projektsituation) in den letzten 10 Jahren.
Als vergleichbare Objekte gelten Industriebauten mit entsprechender technischer Ausrüstung (Prüfstand, Kommando-zentrale), Laboratorien oder Flugzeuggebäude für die Instandhaltung von Flugzeugen.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu verwenden.
EK2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Das Generalplanerteam muss mindestens folgende Funktionen, Fachplaner und Spezialisten abdecken:
- Gesamtprojektleiter des GP-Teams
- Stv. Gesamtprojektleiter des GP-Teams
- HLKK und Sanitär Fachplaner (HLKKS)
- Elektro- und Gebäudeautomationsfachplaner (E-MSRL)
- Bauingenieur (Tragwerksplanung, Härtungs-Massnahmen)
- Spezialisten: Bauphysiker (Akustik, Schallschutz), Brand-schutzspezialist, Sicherheitsspezialist
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
EK3: Bestätigung des Anbieters, dass sämtliche Leistungen in der Deutschen und Französischen Sprache (Wort, Schrift und Lesen) erbracht werden können.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
EK4: Bestätigung der Akzeptanz des Vertragsentwurfes bzw. der Vertragsbedingungen
Unterzeichnung Vertragsentwurf, Kurzzeichen Leistungsverzeichnis, Unterzeichnung allg. Bedingungen.
EK5: Bestätigung des Anbieters, dass die im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich unmittelbar gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Der Anbieter erklärt sich bereit, Schlüsselpersonen, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch andere zu ersetzen, welche den verlangen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Beurteilung der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen Anforderungen und Qualität festgestellt, erhält die Unternehmung Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Schlüsselperson zu ersetzen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
EK6: Betriebssicherheitserklärung: Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 7 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
EK7: Personensicherheitsüberprüfung: Der Anbieter bestätigt, dass die Mitarbeitenden, welche vorgesehen sind an dem Projekt mitzuarbeiten, bei einem Zuschlag die Personensicherheitsprüfung durchführen zu lassen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 8 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
EK8: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Das Honorarangebot des Generalplanerteams (je Jahr) darf maximal 30% des Jahresumsatzes ausmachen. Der Jahresumsatz (2013 – 2015) ist im Formular 1 (Teil B, KBOB Dokument Nr. 11) zu deklarieren. Der Anbieter legt dem Angebot die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre bei.
Siehe Kapitel 3.7.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2015.
bleiben vorbehalten
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1) Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrages durch das Vergabegremium der armasuisse
Immobilien und unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2) Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
3) Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4) Der Auftraggeber behält sich (nach Art. 36 Abs. 2 lit. e VöB sowie Art. XV lit. D GPA) das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5) Willigt die zu prüfende Person (Personensicherheitsprüfung) oder Firma (Betriebssicherheisüberprüfung) nicht in die
Sicherheitsüberprüfung ein oder besteht sie die Überprüfung nicht, kann der Auftrag nicht erteilt werden.
6) Die mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Firma BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.
simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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