Ausschreibung 943027: Inspektionsstelle für Niederspannungserzeugnisse

Publiziert am: 24. Dezember 2016

armasuisse, Ressourcen und Support

armasuisse beschafft verschiedenste Anlagen, Systeme, Geräte etc. (Erzeugnisse), welche mit Niederspannung betrieben werden. Damit diese den gängigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Vorgabe entsprechen, müssen sie überprüft, inspiziert und kontrolliert werden. Diese Arbeiten finden mehrheitlich in der ganzen Schweiz statt. In Ausnahmefällen können jedoch auch Einsätze im Ausland erfolgen. Nebst den gängigen zivilen Normen gibt es auch eigene militärische Vorschriften welche einzuhalten sind.
Bis heute wurde diese Arbeit (Dienstleistung) durch eine akkreditierten Stelle (SIS 0012) der armasuisse erbracht. Diese Arbeiten sollen nun ausgelagert und durch einen externen Partner ausgeführt werden. Um diese Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrnehmen zu können, wird ein Anbieter mit entsprechender Akkreditierung gemäss NIV (Art. 27 Abs. 1, Art. 32 Abs.2 und Art. 32 Abs. 4) gesucht, welcher mit seinem Personal autorisiert ist diese Arbeiten durchzuführen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Dezember 2016 Publikationsdatum
24. Dezember 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

13. Februar 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Februar 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben

16. Februar 2017 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

21. Februar 2017 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1. Mai 2017 Geplanter Projektstart
30. April 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.

E1, Betreibungs- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welches belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2, Lieferantenselbstdeklaration, Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden.

E3, Nachweis des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegenden Projekt zu übernehmen, resp. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner während der Vertragslaufzeit ist.

E4, Bestätigung einer einzigen Kontaktadresse (Single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angabe von Adresse und Angaben zur Person).

E5, Bestätigung des Anbieters, dass er über die folgende Akkreditierungen der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) für die gesamte Vertragslaufzeit verfügt:
-NIV SR 734.27, Art. 27 Abs.1 / Art. 32 Abs.2 / Art. 32 Abs.4
-SIS, Anhang Art. 32 Abs. 4 a2, a4, a5, b2, c2
-EN Normen 60204, 61439 und 50160

E6, Bestätigung des Anbieters, dass er mind. über die geforderte Schlüsselperson sowie deren Stellvertreter verfügt, welche die Ausbildungsanforderungen (vgl. E8 und E9) erfüllen.

E7, Bestätigung des Anbieters, dass er über die Zulassung zur Abnahme von Blitzschutzanlagen verfügt.

E8, Bestätigung des Anbieters, dass die eingesetzten Schlüsselpersonen (Inkl. Stellvertreter) über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen
-Deutsch (Muttersprache oder C1)
-Englisch (mind. B1)

E9, Bestätigung des Anbieters, dass die eingesetzten Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter über die geforderte Qualifikation gemäss NIV Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 Abs 2 verfügen.

E10, Bestätigung des Anbieters, dass er über min. 3 Referenzprojekte verfügt, wo er Inspektionen nach EN 60204 durchgeführt hat:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre (2014) sein.

E11, Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Firmen (BSE) und Personen (PSP).

E12, Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.

E13, Bestätigung des Anbieter zur Akzeptanz des beiliegenden Rahmenvertrages Beilage 4.0.

E14, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Sept. 2016).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse, Ressourcen und Support
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 943027 Inspektionsstelle für Niederspannungserzeugnisse