Ausschreibung 931387: KVM-AG 2015/40
Publiziert am: 16. September 2016
Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr, Sektion Verkehrsplanung
Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells für den Kanton Aargau als Analyse- und Prognoseinstrument der Siedlungs-, Verkehrs- und Umweltplanung. -die Erstellung des Netzmodells mit den Daten des Verkehrsangebots im Strassenverkehr und im öffentlichen Verkehr, den Strukturdaten und Zähldaten für den Analysezustand, -die Erstellung, Kalibrierung und Validierung des Verkehrsnachfragemodells für den Analysezustand. Aufgrund der gegenüber den Schweizer Gebieten des Planungs- und Untersuchungsraums abweichenden Verfügbarkeit an Strukturdaten ist der Entwicklung eines geeigneten Nachfragemodells für Deutschland besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das Modell soll eine nachfrageorientierte wie auch eine angebotsorientierte Betrachtung des Verkehrsgeschehens ermöglichen. Letztere muss also eine Interaktion zwischen dem verfügbaren Angebot und der Nachfrage, insbesondere der Ziel- wie auch der Verkehrsmittelwahl ermöglichen. Bemerkung: • s. Ausschreibungsunterlagen.
Die geforderten Leistungen umfassen:
-die Erstellung des Netzmodells mit den Daten des Verkehrsangebots im Strassenverkehr und im öffentlichen Verkehr und den Strukturdaten für zwei Prognosezustände (2030 und 2040),
-die Ableitung des intermodalen Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für zwei Prognosezustände (2030 und 2040).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Beim Anbieter |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. September 2016 | Publikationsdatum | |
16. September 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren. |
28. Oktober 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. September 2016 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen sind innerhalb der Frist auf www.simap.ch in deutscher Sprache einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt bis 07.10.2016 ebenfalls in deutscher Sprache auf www.simap.ch. |
28. Oktober 2016 | Abgabetermin 00:00 | Eingabe auf dem Postweg: A-Post / Prioritäre Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin beziehungsweise der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten des Empfangs im Turm C (Montag bis Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Die Eingabe muss in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung "Neues Verkehrsmodell Kanton Aargau" sowie dem Vermerk "Nicht öffnen – Offertunterlagen“ erfolgen. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
2. November 2016 | Offertöffnung | Eingabe auf dem Postweg: A-Post / Prioritäre Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin beziehungsweise der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten des Empfangs im Turm C (Montag bis Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Die Eingabe muss in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung "Neues Verkehrsmodell Kanton Aargau" sowie dem Vermerk "Nicht öffnen – Offertunterlagen“ erfolgen. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bemerkung:
s. Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
s. Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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