Ausschreibung 931239: Kraftwerk Rupperswil-Auenstein, Planer Generatorersatz
Publiziert am: 30. September 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Grossprojekte Energie
Der heutige, rund 70 Jahre alte 50-Hz- Generator im KW Rupperswil-Auenstein ist durch einen zeitgemässen, der Turbinenleistung angepassten Bahnstromgenerator zu ersetzen. Das Projekt umfasst weiter den Rückbau und die Entsorgung der nicht mehr notwendigen Anlageteile sowie den Ersatz aller notwendigen, im Bezug zum Generatorersatz stehenden Hilfssysteme. Der beauftragte Planer hat alle Projektphasen gemäss den SIA-Ordnungen für Planerleistungen vom Bauprojekt bis und mit der Inbetriebnahme der neuen Anlageteile als Generalplaner zu bearbeiten. Vom Anbieter wird eine komplette und ordnungsgemässe Leistungserbringung in Anlehnung an die SIA LHO 103 (2014) und 108 (2014) erwartet. Ins Angebot sind sämtliche Leistungen gemäss der SIA LHO 103 und 108 einzurechnen, die für eine ordnungsgemässe Abwicklung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind. Zusätzlich zu den in den SIA LHO aufgeführten Leistungen sind alle erforderlichen Leistungen gemäss den Leistungsmodulen im Teil B1_Leistungsbeschrieb durch den Planer zu erbringen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
5105 Auenstein und 3052 Zollikofen BE |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. September 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
21. Oktober 2016 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
18. November 2016 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Planergemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (manuela.studer1@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
22. November 2016 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Planergemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (manuela.studer1@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Mitglieder der Planergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Mitglieder in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann einerseits in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplaner bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK 1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
MA1: Genügende Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen gelten Projektleiter und Fachspezialist Elektromechanik / Generator
MA2: Plausibles Leistungsangebot: Angemessener Stundenaufwand für die zu leistenden Aufgaben je Phase / Teilphase mit Verteilung nach Qualifikationskategorien
EK 1 - Nachweis 1: Zwei Projektreferenzen mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung in den SIA Teilphasen 32 bis und mit 53 für elektromechanische und elektrotechnische Kraftwerksausrüstung von Wasserkraftwerken mit einer installierten Leistung von >10 MW. Die beiden Projektreferenzen müssen zusammen die SIA Teilphasen 32 bis und mit 53 jeweils einmal abdecken. Die Projektreferenzen dürfen nicht älter als 20 Jahre sein und müssen abgeschlossen sein.
MA1 - Nachweis 2: Je Schlüsselperson sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrung des beteiligten Schlüsselpersonals
- Zwei Projektreferenzen mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der am Vorhaben beteiligten Schlüsselpersonen. Die angegebenen Referenzen sollen im Wesentlichen die Funktion, die Aufgabenschwerpunkte und die gemachten Erfahrungen aufzeigen. Die beiden Projektreferenzen müssen je Schlüsselperson die SIA Teilphasen 32 bis und mit 51 jeweils einmal abdecken. Die Projektreferenzen müssen abgeschlossen sein.
- Sprachkenntnisse Deutsch
MA2 - Nachweis 3:
- Angaben zu den geplanten Leistungsstunden je Phase / Teilphase (ausgenommen Bau- und Montageleitung), Tätigkeit und Honorarkategorie. Die Berechnung der angebotenen und verteilten Stunden ist plausibel zu begründen.
- Verteilung des vom Bauherren vorgegebenen Stundenmengengerüst für die Bau- und Montageleitung nach Honorarkategorie. Zudem ist eine Stellungnahme zu den vom Bauherren vorgegebenen Stunden für die Bau- und Montageleitung abzugeben.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbefassung:
Die Firma Pöyry Schweiz AG hat das Vorprojekt in Zürich erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesen Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 09. November 2016. Für alle anderen Anbieter gilt der 18. November 2016. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Pöyry Schweiz AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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