Zuschlag 930645: N00.F2 160002 F2 Erhaltungsplanung Projektaufträge 2016 - 2022, PV
Publiziert am: 21. September 2016
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Aufgrund der Bewertung aller Zuschlagskriterien liegt das Angebot D der EDY TOSCANO AG aus Chur im ersten Rang. Es besticht insbesondere durch einen sehr guten Vorgehensvorschlag und eine gute Risiko- und Auftragsanalyse. Die Referenz des Projektleiters erfüllt die Kriterien sehr gut.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien: ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Schlüsselpersonen, Gewichtung 40 %; unterteilt in: - ZK1.1: Projektingenieur Erdbebenprüfung Stufe 2 (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 20 % - ZK1.2: Projektleiter (Muttersprache Deutsch oder mind. Sprachniveau C1 nach GER), Gewichtung 20 % ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Preis, Gewichtung 30 % ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 30 %; unterteilt in: - ZK3.1: Vorgehensvorschlag, Gewichtung 10 % - ZK3.2: Aufgabenanalyse, Gewichtung 10 % - ZK3.3: Risikoanalyse, Gewichtung 5 % - ZK3.4: QM-Konzept, Gewichtung 5 % PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen. BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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25.08.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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