Ausschreibung 928857: Linie 600 Kantonsbahnhof Altdorf
Publiziert am: 7. September 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Kanton Uri
Der Bahnhof Altdorf soll bis 2021 zu einem Kantonsbahnhof werden. Der genehmigte kantonale Richtplan setzt fest, dass der Kantonsbahnhof in Altdorf im Sinne einer Konzentration des öffentlichen Verkehrs auf einen Hauptknoten zum wichtigsten Bahnhof im unteren Reusstal ausgebaut wird. Der Kanton Uri will das Gebiet um den Bahnhof Altdorf als Entwicklungsschwerpunkt etablieren und hochwertige Wirtschaftsfunktionen für den ganzen Kanton ansiedeln. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die infrastrukturellen und planerischen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Projekt wird in 5 Module aufgeteilt:
- Modul 1, Bahn- und Perronanlagen SBB: Perronverlängerungen auf 420 m Nutzlänge, zusätzlicher Treppenaufgang auf den Aussenperron, Verlängerung Gleis 5 und 1, Rück-bau der Gleise A31, A33 und der Freiladerampe, Ersatz für ZKE-Intervention durch Einbinden von Gleis 74 in Gleis 73/83 mittels zweier Weichen.
- Modul 2, Ersatzanlage Hubrol: Ersatzanalage Hubrol für die wegfallende Mineralöl-Entladestation und die Gleise A31 und A33, inkl. Anschluss an das Gleis 1.
- Modul 3, Ersatz Freiladerampe Gasperini
- Modul 4, PU-Verlängerung und Kunden-Center: Verlängerung der bestehenden Personenunterführung auf die Westseite mit Rampen- und Treppenaufgang. Kunden-Center (Gemeinde Altdorf)
- Modul 5, Busbahnhöfe Ost+West: Busbahnhof Ost mit sechs Bushaltekanten, Anpassung der Linienführung, Busbahnhof West, P+R Anlage (Kanton Uri)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Linie 600 Bahnhof Altdorf, |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. September 2016 | Publikationsdatum | |
7. September 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibende Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben. |
22. September 2016 | Frist für Fragen | Schriftliche Anfragen zum Inhalt der Ausschreibung müssen bis spätestens 22.09.2016 auf der Website www.simap.ch unter dem Register "Anbieter" schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort "Benutzerhinweise" finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können. |
28. Oktober 2016 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Angebote ohne Poststempel, müssen am 28.10.2016 bis spätestens um 16.00 Uhr an der Eingabeadresse eintreffen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Betreffend Eingabefrist für den vorbefassten Anbieter siehe Ziffer 4.5 sonstige Angaben (Vorbefassung). Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Angebote ohne Poststempel, müssen am 28.10.2016 bis spätestens um 16.00 Uhr an der Eingabeadresse eintreffen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Betreffend Eingabefrist für den vorbefassten Anbieter siehe Ziffer 4.5 sonstige Angaben (Vorbefassung). Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft (IG/ARGE) bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. IG-/ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zu-schlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer IG/ARGE mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als IG/ARGE-Mitglied in mehr als einer IG/ARGE ist nicht zulässig.
EK1 Hinreichende fachliche Leistungsfähigkeit und erforderliches Fachwissen
EK2 Erfahrung des Anbieters als Fachplaner und Bauleiter im Ingenieurbau (Bauen unter Bahnbetrieb)
EK3 Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
1 vergleichbares Referenzprojekt im Infrastrukturbau im Bereich Bahnbau (Bahnhof) in den letzten 5 Jahren (Phase 52 abgeschlossen oder in Arbeit) welches Folgendes beinhaltet:
- Leitungsfunktion in der Projektierung und Begleitung der Ausführung.
- Anteil Baumeisterarbeiten > 5 Mio. CHF.
1 vergleichbares Referenzprojekt im Infrastrukturbau im Bereich Strassenbau in den letzten 5 Jahren (Phase 52 abgeschlossen oder in Arbeit), welches Folgendes beinhaltet:
- Leitungsfunktion in der Projektierung und Begleitung der Ausführung.
- Anteil Baumeisterarbeiten > 5 Mio. CHF.
Zu EK2:
1 Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren (Phase 52 abgeschlossen oder in Arbeit), welches Folgendes beinhaltet:
- Leitungsfunktion in der Projektierung, Begleitung der Ausführung und Bauleitung im Ingenieurbau (Bauen unter Bahnbetrieb).
Zu EK3:
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung
Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbefassung
Vorprojekt/ Bauprojekt
Die Firma Ernst Basler + Partner hat das Vorprojekt der Busbahnhöfe Altdorf Ost und West, mit Strassenumlegung und Werkleitungen für den Kanton Uri erarbeitet und befindet sich aktuell in der Erarbeitung des Bauprojektes, welches per Ende 2016 abgeschlossen werden soll: Die durch die Firma erarbeiteten relevanten Projektunterlagen der Vorprojekte Busbahnhöfe Altdorf Ost und West, mit Strassenumlegung und Werkleitungen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Da die Projektierungsarbeiten nicht bis zur Publikation dieser Ausschreibung abgeschlossen werden wird die Firma Ernst Basler + Partner im Verfahren nicht als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Die Firma Bigler AG hat die Studie " Entwicklungsschwerpunkt Urner Talboden, Bahnhof Ost" im Jahre 2013 für den Kanton Uri erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb nicht beigefügt. Die Studie galt als Vorlage für die weiter Bearbeitung zum Vor- und Bauprojekt der Busbahnhöfe Altdorf Ost und West und ist deshalb für das Angebot nicht mehr relevant.
Die Firma Basler&Hofmann hat das Bauprojekt für das Modul 2, Ersatzanlage Hubrol, im Jahr 2016 für die SBB AG erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt.
Die Firma BPP Ingenieure AG hat das Bauprojekt "Kantonsbahnhof Altdorf" im Jahre 2016 für die SBB AG erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 18.10.2016. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4 (Frist für die Einreichung des Angebotes). Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Bigler AG, Basler&Hofmann und BPP Ingenieure AG im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).
3. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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