Wettbewerb 926875: Neubau BHT Liestal, KSBL
Publiziert am: 6. Oktober 2016
Kantonsspital Baselland
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) Standort Liestal erbringt die erweiterte medizinische Grundversorgung für den oberen Kantonsteil. Um dem Leistungsauftrag in Zukunft weiter zu erfüllen, muss der über 50-jährige Behandlungstrakt ersetzt werden. Das KSBL plant darum einen Neubau, in welchem die medizinischen Leistungen fachlich, funktional und wirtschaftlich optimal erbracht werden können, mit Notfallstation, Interventionszentrum, Radiologie, Operationssälen, Intensivmedizin sowie einer Parkierungsanlage. Es wird ein zweistufiger, nicht anonymer Studienauftrag für ein Generalplanerteam mit vorgängiger Präqualifikation durchgeführt.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
2. Dezember 2016 | Abgabetermin 12:00 |
Informationen
5
Fachexperten (mit Stimmrecht)
• Thomas Hasler, Staufer & Hasler Architekten AG, Architekt
(Vorsitz)
• Mark Darlington, Darlington Meier Architekten AG, Architekt
• Beat Schneider, Schneider Schneider AG, Architekt
• Daniel Walker, Walkerprojects AG, Spitalplaner
• Marco Frigerio, Kantonsarchitekt, Kanton Basel-Landschaft
• Thomas Noack, Stadtbauamt, Stadt Liestal, Bereichsleiter
Sachexperten (mit Stimmrecht)
• Jürg Aebi, KSBL, CEO
• Gerlinde Spitzl, KSBL, Standortleiterin Liestal
• Jörg Leuppi, KSBL, Ärztlicher Leiter
• Werner Zimmerli, KSBL, VR-Vizepräsident
• Philipp Hammel, KSBL, Verwaltungsrat
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
Telefon: +41 (0)61 553 75 75
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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