Ausschreibung 926733: Korrosionsschutzarbeiten 2017, 2018
Publiziert am: 26. August 2016
SBB AG Infrastruktur Einkauf
Die Betriebsdauer von SBB Übertragungsleitungstrassen beträgt 80 bis 100 Jahre. Während diesem Lebenszyklus ist in Abständen von ca. 25 Jahren der Korrosionsschutz zu erneuern. Grundangebot Korrosionsschutzarbeiten im Jahr 2017 Die SBB AG behält sich das Recht vor, die folgende optionale Leistung „Option - Korrosionsschutzarbeiten 2018“ während der Vertragsdauer abzurufen.
Die Ausschreibung umfasst zwei Angebotsteile:
Das Grundangebot für das Jahr 2017 und die Option für das Jahr 2018. Die Anbieter müssen das Grundangebot und die Option anbieten, der Zuschlagsentscheid erfolgt auf dem Gesamtangebot inkl. Option.
•UL 128
•UL 149
•UL 168
•UL 349
Option Korrosionsschutzarbeiten im Jahr 2018
•UL 128
•UL 149
•UL 252
•UL 305
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. August 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. September 2016 | Frist für Fragen | None |
12. Oktober 2016 | Abgabetermin 00:00 | None |
Offertöffnung | None |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
A)
Erfahrung in den ausgeschriebenen Leistungen bzgl. Korrosionsschutzarbeiten an Hochspannungsfreileitungen
B)
Sicherheitsregeln ESTI Nr. 245.0311
C)
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
D)
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements
E)
Nachweis eines gültigen Umweltmanagementsystems
Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung:
A)
Erfahrung Geplanter Vorarbeiter / Gruppenleiter Referenzen in Korrosionsschutzarbeiten an Übertragungsleitungen
B)
Erfahrung Geplanter Projektleiter Referenzen in Korrosionsschutzarbeiten an Übertragungsleitungen
A)
Es müssen mindestens 4 Referenzen über vergleichbare Projekte (Planung und Ausführung) nachgewiesen werden, welche abgeschlossen und nicht älter als 5 Jahre (seit Abschluss des Projekts) sind. Mit vergleichbar sind die folgenden Vorgaben gemeint.
•Spannungsebene ≥60 kV
•Projektgrösse: mindestens 20 Maste
•Fachwerk- und/oder Stahl-Vollwandmaste
•Masthöhen ≥12 Meter (gemessen ab Fundamentoberkante)
B)
Der Anbieter setzt die Sicherheitsregeln ESTI Nr. 245.0311 kontinuierlich um, diese sind zwingend einzuhalten. Der Anbieter weist nach, dass mindestens ein Mitarbeiter einen gültigen Ausweis „Autorisierter Ausbildner für Arbeiten auf HS-Freileitungen“ besitzt. Eine vergleichbare Ausbildung aus dem Ausland ist nicht zugelassen. Es können jedoch Dritte beigezogen werden. Alle dadurch entstehenden Kosten müssen vom Anbieter getragen werden
C)
Der Anbieter nennt den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmensitz, Sitz bzw. Geschäftsstelle), der im Falle der Zuschlagserteilung eine Erfüllungsgarantie über 10% der Vertragssumme ausstellen wird. Sie hat dem Angebot zudem eine Bestätigung der Garantin beizulegen, dass sich diese einverstanden erklärt, der Anbieterin im Auftragsfall eine finanzielle Sicherheitsleistung gemäss Mustertext der SBB AG zu erteilen.
D)
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (z.B. ISO 9001 Zertifikat) oder gleichwertige Zertifizierung
E)
Nachweis eines gültigen Umweltmanagementsystems nach ISO 140001 oder eines unternehmensbezogenen
Umweltmanagements.
Geforderte Nachweise - Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung
A)
Mindestens vier Referenzen von vergleichbaren abgeschlossenen Projekten in den letzten 5 Jahren
B)
Mindestens vier Referenzen von vergleichbaren abgeschlossenen Projekten in den letzten 5 Jahren
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Bahnstromversorgungsanlagen (AGB-B) vom
Mai 2016
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schrift-lich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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