Ausschreibung 924473: Instandsetzung Fahrbahn inkl. Abdichtung Ingenieurleistungen SIA 103
Publiziert am: 20. Oktober 2016
Post CH AG / PostMail
Ingenieurleistungen als Gesamtleiter und Spezialist für:
· Strassenbau, Allgemeiner Tiefbau, Abdichtungsarbeiten
· Gestaltung
in den Projektphasen 32 Bauprojekt; 33 Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt; 41 Ausschreibung,
Offertvergleich, Vergabeantrag; 51 Ausführungsprojekt; 52 Ausführung und 53 Inbetriebnahme, Abschluss
gemäss SIA-Normen 103 (2014).
Die Grund- und besonders zu vereinbarenden Leistungen sind in der SIA 103 (2014) - Ordnung für Leistungen und
Honorare der Bauingenieure umschrieben und gemäss Leistungsbeschrieb in den Angebotsunterlagen für
Planerleistungen zu offerieren.
Der Ingenieur wird als Gesamtplaner und als Spezialist beauftragt und ist in allen Phasen zuständig für die
Gesamt- und Fachkoordination. Die Koordination des Gesamtprojektes ist in die Offerte einzurechnen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich-Mülligen, Zürcherstrasse 161 |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
3. November 2016 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 03.11.2016 zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass die Anbieter, welche an der Begehung vom 10.11.2016 teilnehmen, keine Fragen mehr einreichen können da das Frageforum auf simap.ch am 03.11.2016 schliesst. |
30. November 2016 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
30. November 2016 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften (ARGE) sind nicht zugelassen.
1) Der Anbieter erklärt sich bereit, Nachweise auf Aufforderung hin innert Frist beizubringen
2) Der Anbieter erklärt, über sämtliche im Vertragsentwurf geforderten Versicherungen zu verfügen.
3) Der Anbieter bestätigt, dass die fälligen Staats-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern vollumfänglich bezahlt sind?
Bitte legen Sie eine Bescheinigung betreffend Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei.
4) Der Anbieter bestätigt, dass die fälligen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, FAK, ALV, BVG, UVG) einschliesslich der vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteile vollumfänglich bezahlt sind?
Bitte legen Sie eine Bescheinigung betreffend Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei.
5) Der Anbieter bestätigt, dass sie sich derzeit in keinem Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren?
Bitte legen Sie eine ein aktueller Betreibungsregisterauszug bei.
6) Wurden bei Ihnen in den vergangenen zwölf Monaten Pfändungen vollzogen?
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Es findet am 27.10.2016 / 10.11.2016, um 10.00 Uhr je eine Begehung zur Offertstellung statt.
Die Begehung ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Angebotsabgabe.
Wir weisen darauf hin, dass die Anbieter, welche an der Begehung vom 10.11.2016 teilnehmen, keine Fragen mehr einreichen können da das Frageforum auf simap.ch am 03.11.2016 schliesst.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot und sämtliche wichtigen Beilagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Die Post CH AG beabsichtigt mit dem Zuschlagsempfänger ein Werkvertrag abzuschliessen.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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